KassenabrechnungElektronischer Arztbrief: Technische Anforderungen und Vergütung ab Januar 2017
Für elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Details zu Inhalt, Struktur und Übermittlung sowie zur Abrechnung und Vergütung festgelegt. Diese Richtlinie ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten (zur finanziellen Förderung eArztbriefe siehe auch schon RWF Nr. 10/2016):