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Ausgabe 2/2017

Versorgung

30.01.2017
Ausgabe 2/2017
4 min. Lesedauer

In den vergangenen Jahren sind die Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser stetig gestiegen. Zunehmend werden Patienten versorgt, die als Selbstvorsteller in die Notaufnahmen kommen und eigentlich im niedergelassenen Bereich hätten therapiert werden können. Nach Aussagen von Fachgesellschaften könnte ein Drittel der Patienten bedenkenlos von niedergelassenen Ärzten behandelt werden, gehört also nicht ins Krankenhaus.

Fortbildung

30.01.2017
Ausgabe 2/2017
2 min. Lesedauer

Erfüllt ein Vertragsarzt mit eigener Zulassung nicht seine Fortbildungs-(nachweis-)pflicht nach § 95d Abs. 3 S 1 bis 3 Sozialgesetzbuchbuch (SGB) V und wird er danach in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt, ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht berechtigt, wegen dieser Pflichtverletzung das vertragsärztliche Honorar des MVZ zu kürzen (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.04.2016, Az. L 3 KA 107/13).

Behandlungsfehler

30.01.2017
Ausgabe 2/2017
2 min. Lesedauer

Für fehlerhaftes Verhalten bei der Durchführung eines Mammographie-Screenings zur Brustkrebsfrüherkennung haften der programmverantwortliche Arzt und die befundenden Ärzte. Geht die Patientin irrig davon aus, dass der Behandlungsfehler den Verlauf ihrer Behandlung verschlimmert hat und für ihren nahenden Tod verantwortlich sein wird und ist dadurch eine psychische Beeinträchtigung mitverursacht worden, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld (Landgericht [LG] Dortmund, Urteil vom 17.03.2016, Az. 4 O 210/11).

Integrierte radiologische Versorgung

30.01.2017
Ausgabe 2/2017
6 min. Lesedauer

Eine radiologische Praxis kann bei der Kooperation mit einer Klinik ihren Umsatzerlös und ihren durchschnittlichen Fallerlös steigern, indem sie mit dem Krankenhaus eine entsprechende Versorgungsstruktur aufbaut. Denn dadurch können die Versorgungsschwerpunkte in Kongruenz zu denen der Klinik ausgebaut, optimal aufeinander abgestimmt und effizient genutzt werden. Neue Fachkompetenzen, Telekonsultationen im Bereitschaftsdienst und die Entwicklung zu einem Qualitäts-Referenzzentrum sind die weiteren positiven Folgen für die Arztpraxis.