GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzDeutliche Einschnitte bei radiologischen Leistungen geplant
Der Bundestag hat am 10.07.2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10.07.2026) beschlossen. Trotz massiver Proteste aller Ärzteverbände wurden die bereits in der Mai-Ausgabe des RWF (zum Beitrag) skizzierten Einschnitte bei der Vergütung ärztlicher Leistungen übernommen und sogar – insbesondere die Radiologen betreffend – erweitert. Die für Radiologen ab 2027 relevanten Änderungen fassen wir nachfolgend zusammen.