GKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzSo werden Radiologen nach dem aktuellen Gesetzentwurf beim KV-Honorar getroffen
Der Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30.03.2026 mit 66 Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 enthält auch eine für radiologische Praxen bedeutsame Empfehlung: Vorgeschlagen wird eine Absenkung der EBM-Bewertung im Bereich der technischen Leistungen um 20 bis 30 Prozent. Zur Überprüfung vorgeschlagen sind die Fachgruppen Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Im Kabinettsentwurf für das Spargesetz findet sich diese Empfehlung nicht wieder.