PrivatliquidationRechnungen früh erstellen – konsequent mahnen!
Arztpraxen sind auf regelmäßige Honorareinnahmen aus dem Privatsektor angewiesen. Auch in der Radiologie stammten 2023 laut Destatis im ambulanten Bereich über 42 Prozent der Praxiseinnahmen aus der Privatliquidation. Zeitpunkt und Geschwindigkeit des Geldeingangs werden wichtiger. Die ärztliche Honorarabrechnung gegenüber Privatpatienten (auch als Selbstzahler bezeichnet) kann ausschließlich nach der GOÄ erfolgen. Die geforderten Inhalte und die Form der Privatliquidation sind im § 12 GOÄ genauestens festgelegt. Die Details dafür sind seit Jahrzehnten geläufig, sodass sie hier nicht wiederholt werden müssen.