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VertragsrechtVereinbarung zum Ausfallhonorar rechtssicher formulieren, sonst entfällt der Anspruch!

30.09.2026
Ausgabe 10/2026
2 min. Lesedauer

Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung „Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen“. lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien eine Gebühr für ausgefallene Behandlungstermine anfällt. Eine solche Klausel ist wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bad Urach. Zwar ging es in dem Fall um einen Zahnarzt und dessen Patienten, doch sind die Urteilsbegründungen und Folgerungen auf alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte übertragbar (Urteil vom 12.06.2026, Az. 1 C 3/26).

VertragsarztrechtBSG lehnt Beschwerde des Radiologen mit teilweisem Berufsverbot ab

30.09.2026
Ausgabe 10/2026
3 min. Lesedauer

Das Bundessozialgericht (BSG) macht deutlich, dass für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage klar formuliert sein muss. Zudem muss aufgezeigt werden, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) und klärungsbedürftig ist. Weiterhin ist es erforderlich, darzustellen, dass diese Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist. Fehlt es an diesen Begründungen und Darlegungen, bleibt der Nichtzulassungsbeschwerde der Erfolg versagt, so das BSG (Beschluss vom 09.04.2026, Az. B 6 KA 13/25 B).

BerufsrechtAusländische Ärzte in Deutschland – Berufserlaubnis, Approbation und Prüfungen

30.09.2026
Ausgabe 10/2026
5 min. Lesedauer

Deutschland ist seit Jahren auf ausländische Ärztinnen und Ärzte angewiesen, das gilt auch für das Fachgebiet Radiologie. Gleichzeitig gehört der Arztberuf zu den streng regulierten Berufen. Wer im Ausland Medizin studiert hat und in Deutschland arbeiten möchte, benötigt grundsätzlich entweder eine Approbation oder zumindest eine Berufserlaubnis. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in der Bundesärzteordnung (BÄO) und in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO).

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz„Das GKV-Spargesetz ist insbesondere für radiologische Praxen existenzbedrohend!“

30.09.2026
Ausgabe 10/2026
6 min. Lesedauer

Trotz massiver Proteste der Ärzteverbände haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Um die Ausgaben zu begrenzen, müsse überall im Gesundheitswesen gespart werden, bei den Krankenhäusern, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Psychotherapeuten, der Pharmaindustrie und den Patienten. Was bedeutet das für die Radiologie? Wie wird sich die radiologische Versorgung durch die Sparmaßnahmen verändern? Antworten hat Prof. Dr. med. Hermann Helmberger, Chefarzt des Zentrums für Radiologie und Nuklearmedizin am Klinikum Dritter Orden in München Nymphenburg. Er ist Präsident des Berufsverbands der Deutschen Radiologie (BDR, radiologenverband.de). Ursula Katthöfer (textwiese.com) führte das Interview.