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ArbeitsrechtWann haben Angestellte Anspruch auf ein „Zwischenzeugnis“?

31.08.2026
Ausgabe 9/2026
2 min. Lesedauer

Wenn ein Mitarbeiter auf Sie zutritt und ein Zwischenzeugnis verlangt, sollten Sie ihn nicht vorschnell darauf verweisen, dass kein gesetzlicher Anspruch bestünde. Dieser Anspruch kann nämlich auch bestehen, wenn ein „triftiger Grund“ vorliegt. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (Urteil vom 04.03.2026, Az. 5 SLa 495/25).

GesetzgebungGOÄ-Reformentwurf überarbeitet

31.08.2026
Ausgabe 9/2026
1 min. Lesedauer

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine weiterentwickelte Version des GOÄ-Reformentwurfs vorgelegt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von BÄK und PKV-Verband vom 31.07.2026 (siehe tinyurl.com/24fcwwhw).

Prävention„Strukturiertes Lungenkrebsscreening senkt die Mortalität um mindestens 20 Prozent!“

31.08.2026
Ausgabe 9/2026
6 min. Lesedauer

Seit dem 01.04.2026 wird das Lungenkrebsscreening, das sich an aktive und an ehemalige starke Raucher richtet, gemäß EBM vergütet. Die AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) bietet eine Zusatzqualifizierung zur Lungenkrebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomografie (CT) an. Die Fortbildung basiert auf der Verordnung zur Lungenkrebsfrüherkennung (LuKrFrühErkV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 15.05.2024. Prof. Dr. med. Jens Vogel-Claussen ist Direktor der Klinik für Radiologie der Charité Universitätsmedizin Berlin und kooptiertes Mitglied im Vorstand der AG Thoraxdiagnostik der DRG. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn nach Einzelheiten zum Lungenkrebsscreening.

VertragsarztrechtKeine persönlichen Gründe bei der Fortbildungspflicht vorgesehen

31.08.2026
Ausgabe 9/2026
3 min. Lesedauer

Die Pflicht zur kontinuierlichen ärztlichen Fortbildung gehört zu den zentralen Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Diese Verpflichtung ist strikt an die gesetzlichen Fristen gebunden – selbst dann, wenn schwerwiegende persönliche Umstände dazu geführt haben, dass Fortbildungspunkte nicht rechtzeitig gesammelt werden konnten. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss erneut betont (Beschluss vom 18.12.2025, Az. L 11 KA 17/25 B ER).