Personalpolitik im KrankenhausPersonaluntergrenzen bald auch für Ärzte?
Das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ sieht u. a. für bestimmte Bereiche im Krankenhaus Untergrenzen für das Pflegepersonal vor. Mit Spannung wird die weitere Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erwartet – die Erfahrungen sollen zeigen, inwieweit auch mit anderen Personaluntergrenzen z. B. für Ärzte geliebäugelt wird. Sicher dürfte sein, dass bei den weiteren Debatten die Ärzteschaft eine zentrale Rolle einnehmen wird. Chef- und Oberärzte sind deshalb gut beraten, im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch personelle (oder strukturelle) Mindestgrenzen einzufordern.