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Ausgabe 11/2017

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Arzthaftung

02.11.2017
Ausgabe 11/2017
3 min. Lesedauer

Zeigt sich bei einer Röntgenuntersuchung der Lunge nur eine winzige Aufhellung in einem Lungenflügel, so kann die Diagnose „ohne Befund“ nicht ohne Weiteres als dem Arzt vorwerfbarer Diagnosefehler angesehen werden. Es kann sich auch um einen Diagnoseirrtum handeln, der nicht zu einer Arzthaftung führt. Die Beweislast für einen vorwerfbaren Diagnosefehler liegt beim Patienten (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 20.02.2017, Az. 5 U 1349/16).

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.