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Ausgabe 10/2017

Gesetzgebung

27.09.2017
Ausgabe 10/2017
5 min. Lesedauer

Mit dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind – mit Wirkung seit dem 30.05.2017 – das Beschäftigungsverbot nach der Geburt eines behinderten Kindes verlängert und der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt neu geregelt worden. Weitere Änderungen durch das Gesetz werden erst 2018 in Kraft treten. Hier die Einzelheiten, die bei der Beschäftigung von Schwangeren beachtet werden müssen.

Urheberrecht und Datenschutz

27.09.2017
Ausgabe 10/2017
4 min. Lesedauer

Jeder kennt dies: Bei medizinisch-wissenschaftlichen Vorträgen, ärztlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, in Fachzeitschriften und in der medizinischen Forschung werden Abbildungen von Patienten zur Veranschaulichung von Krankheitsbildern, Behandlungsverfahren oder intraoperativen Situationen verwendet. Dabei sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Rechte der abgebildeten Persönlichkeiten und derjenigen, die die Fotos, Röntgenbilder etc. hergestellt haben, nicht verletzt werden dürfen. Der Beitrag erläutert, was Sie dabei beachten müssen.

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Krankenhaus Rating Report 2017

27.09.2017
Ausgabe 10/2017
5 min. Lesedauer

2015 hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser gegenüber den Vorjahren leicht verschlechtert. Die Insolvenzwahrscheinlichkeit der Krankenhäuser lag bei rund 1 Prozent (2014: 0,9 Prozent). Die Ertragslage zeigte sich hingegen praktisch unverändert: 21 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 79 Prozent einen Gewinn. Das durchschnittliche Jahresergebnis stieg 2015 leicht auf 1,9 Prozent – nach 1,7 Prozent in 2014. Dies ergeben die Analysen der Jahresabschlüsse von 877 Krankenhäusern durch das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Institute for Health Care Business (hcb) GmbH.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.