GesetzgebungDie Änderungen des MuSchG zu Beschäftigungs- und Kündigungsverboten gelten schon jetzt
Mit dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind – mit Wirkung seit dem 30.05.2017 – das Beschäftigungsverbot nach der Geburt eines behinderten Kindes verlängert und der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt neu geregelt worden. Weitere Änderungen durch das Gesetz werden erst 2018 in Kraft treten. Hier die Einzelheiten, die bei der Beschäftigung von Schwangeren beachtet werden müssen.