Logo: Radiologen Wirtschaftsforum
Newsletter abonnieren
Ausgabe 6/2017

Antikorruptionsgesetz

30.05.2017
Ausgabe 6/2017
6 min. Lesedauer

Das Antikorruptionsgesetz von Mitte 2016 und die strenge Handhabung der Ärztekammer Niedersachsen bei industriegeförderten Fortbildungsveranstaltungen sorgt bei Ärzten nach wie vor für große Verunsicherung: Welche Referententätigkeit dürfen sie sich von der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie honorieren lassen? Zu welchen Kongressen dürfen sich Ärzte straffrei einladen lassen? Welche Gewinnbeteiligungen an Unternehmen oder bezahlte Anwendungsbeobachtungen sind jetzt noch erlaubt? Diese Fragen sind Anlass für jeden Arzt, eigene Verträge unter die Lupe zu nehmen.

Mietrecht

30.05.2017
Ausgabe 6/2017
3 min. Lesedauer

In einigen Mietverträgen über Arztpraxen (= Geschäftsraummietverträge) gibt es neben oder anstelle eines Vorkaufsrechts Vereinbarungen über ein Ankaufsrecht. Im Vergleich zum Vorkaufsrecht liegt ein Ankaufsrecht vor, wenn sich der Vermieter und Eigentümer des Mietobjekts vertraglich verpflichtet, bei einem beabsichtigten Verkauf des Mietobjekts dieses zuerst dem Mieter anzubieten. Erst wenn dieser abschließend erklärt, das Eigentum nicht übernehmen zu wollen, darf es der Vermieter anderen Interessenten anbieten.

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Arbeits-/Vertragsarztrecht

30.05.2017
Ausgabe 6/2017
3 min. Lesedauer

Ist der Vertrag zwischen einem Facharzt für Radiologie und einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) über die „Stiftung“ der vertragsärztlichen Zulassung nichtig, besteht kein Anspruch des Facharztes auf Wertersatz. Bei der vertragsärztlichen Zulassung handelt es sich nicht um eine vermögensrechtlich nutzbare Rechtsposition. Einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung steht entgegen, dass ein isolierter Handel mit Vertragsarztsitzen ohne Praxis unzulässig ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 22.04.2016, Az. 10 Sa 796/15).

Aktuelle Rechtsprechung

30.05.2017
Ausgabe 6/2017
5 min. Lesedauer

Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einem kassenärztlichen Nachfolgeverfahren ist klargestellt: Der Käufer einer Arztpraxis kann den gesamten Kaufpreis steuerlich als Absetzungen für Abnutzung (AfA) ansetzen, wenn er außer der Kassenarztzulassung die gesamte Kassenarztpraxis erworben hat. Durch zwei aktuelle Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) herrscht insofern nun Klarheit (Urteile vom 21.2.2017, Az. VIII R 7/14 und Az. VIII R 56/14).

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.