AntikorruptionsgesetzReferentenhonorar und Co. – Schließen Sie Risiken aus Ihren Kooperationsverträgen aus
Das Antikorruptionsgesetz von Mitte 2016 und die strenge Handhabung der Ärztekammer Niedersachsen bei industriegeförderten Fortbildungsveranstaltungen sorgt bei Ärzten nach wie vor für große Verunsicherung: Welche Referententätigkeit dürfen sie sich von der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie honorieren lassen? Zu welchen Kongressen dürfen sich Ärzte straffrei einladen lassen? Welche Gewinnbeteiligungen an Unternehmen oder bezahlte Anwendungsbeobachtungen sind jetzt noch erlaubt? Diese Fragen sind Anlass für jeden Arzt, eigene Verträge unter die Lupe zu nehmen.