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Ausgabe 12/2017

Integrierte radiologische Versorgung

28.11.2017
Ausgabe 12/2017
10 min. Lesedauer

Wenn eine radiologische Praxis in der Klinik die radiologische Versorgung der Patienten übernimmt, stoßen zwei Abrechnungswelten aufeinander: Die Praxis ist an eine Vergütung für jede einzelne Leistung gewöhnt, und zwar unabhängig von der Qualität des Ergebnisses. Eine klinische Radiologie wird aus pauschalen Anteilen der DRG-Erlöse im Umfang des Anforderungsvolumens finanziert und zielt darauf ab, die klinischen Prozesse möglichst effizient zu unterstützen. Wie also lassen sich die ärztlichen Leistungen der Praxis abrechnen, sodass eine langfristige stabile Partnerschaft möglich ist?

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Qualitätssicherung

28.11.2017
Ausgabe 12/2017
2 min. Lesedauer

Seit Juni 2017 kann eine Positronenemissionstomographie in Verbindung mit einer Computertomographie (PET/CT) bei zwei weiteren Indikationen durchgeführt werden. Als Folge dieser Indikationserweiterung haben KBV und Krankenkassen die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur diagnostischen Positronenemissionstomographie, diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (QS-Vereinbarung PET, PET/CT) mit Wirkung zum 01.10.2017 angepasst.

Praxisbewertung

28.11.2017
Ausgabe 12/2017
3 min. Lesedauer

Bereits ab Beginn einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), im Laufe der folgenden Jahre und auch aus Transparenz-Gründen ist es wichtig, die Entwicklung der jeweiligen Kapitalkonten der Arztpraxis zu ermitteln. Dies erspart bei jeder Praxisbewertung (z. B. beim Gesellschafterwechsel, bei einer Praxis-[teil-]abgabe oder in einem Zugewinnausgleichsverfahren) zusätzliche, aufwendige und teure Arbeiten.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.

Aktuelle Gesetzgebung

28.11.2017
Ausgabe 12/2017
2 min. Lesedauer

Ein angestellter Krankenhaus-Radiologe kann nicht gegen die Ablehnung einer Abrechnungsgenehmigung für Leistungen in der allgemeinen Kernspintomographie für die Klinik klagen. Denn Adressat des ablehnenden Bescheids ist die Klinik und nicht der Arzt. Dieser ist durch die Ablehnung auch nicht in seinen Rechten verletzt (Sozialgericht [SG] Berlin, Urteil vom 11.10.2017, Az. S 83 KA 1155/16).