28.11.2017
Ausgabe 12/2017
10 min. Lesedauer
Wenn eine radiologische Praxis in der Klinik die radiologische Versorgung der Patienten übernimmt, stoßen zwei Abrechnungswelten aufeinander: Die Praxis ist an eine Vergütung für jede einzelne Leistung gewöhnt, und zwar unabhängig von der Qualität des Ergebnisses. Eine klinische Radiologie wird aus pauschalen Anteilen der DRG-Erlöse im Umfang des Anforderungsvolumens finanziert und zielt darauf ab, die klinischen Prozesse möglichst effizient zu unterstützen. Wie also lassen sich die ärztlichen Leistungen der Praxis abrechnen, sodass eine langfristige stabile Partnerschaft möglich ist?