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Ausgabe 7/2017

Aktuelle Studie

29.06.2017
Ausgabe 7/2017
1 min. Lesedauer

Siemens Financial Services (SFS) hat neue Forschungsergebnisse veröffentlicht, die hervorheben, wie wichtig es ist, bei der bildgebenden Diagnostik weltweit Mindeststandards zu erfüllen. Nachdem die Gesundheitssysteme weltweit unter finanziellem Druck stehen, konzentrieren sich die strategischen Ansätze im Gesundheitsmanagement auf Präventionsmaßnahmen. Bildgebende Diagnostik kann einen strategischen Beitrag zur Präventionsmedizin und zur optimierten Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen leisten und bietet eine klare Kapitalrendite.

Beihilferecht

29.06.2017
Ausgabe 7/2017
3 min. Lesedauer

Eine periradikuläre CT-gesteuerte Steroidapplikation ist nicht beihilfefähig. Zwar kann ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, auch wenn ärztliche Leistungen – wie die CT-gesteuerte Steroidapplikation – nicht in den Beihilfeverordnungen (als ganz oder teilweise von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen) genannt sind. Das Fehlen eines Ausschlusses bedeutet aber nur, dass es für die Beihilfefähigkeit (allein) auf die medizinische Notwendigkeit und damit darauf ankommt, ob die Behandlungsmethode wissenschaftlich allgemein anerkannt ist (Verwaltungsgericht [VG] Würzburg, Urteil vom 27.09.2016, Az. W 1 K 14.900).

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.