KassenabrechnungBei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ist PET/CT jetzt Kassenleistung
Radiologen und Nuklearmediziner, die bestimmte Anforderungen erfüllen und über eine Abrechnungsgenehmigung ihrer KV verfügen, können jetzt auch bei GKV-Versicherten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ein PET/CT durchführen (Gemeinsamer Bundesausschuss [G-BA], Beschluss in Kraft seit dem 07.06.2017).