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Ausgabe 3/2017

Kassenabrechnung

01.03.2017
Ausgabe 3/2017
4 min. Lesedauer

Bei der gegenseitigen Vertretung innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist Vorsicht geboten. Verstöße gegen die vertragsärztlichen Vertretungsregelungen bzw. gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung können Honorar-Rückforderungen nach sich ziehen. Dies zeigt ein Fall, der jüngst vom Sozialgericht [SG] München entschieden wurde (Urteil vom 20.01.2017, Az. S 28 KA 698/15).

Qualitätsmanagement

01.03.2017
Ausgabe 3/2017
3 min. Lesedauer

Spätestens bei der Organisation im Schnittstellenmanagement klopft das Thema Qualitätssicherung durch radiologische Anforderungen aus dem stationären und teilambulanten Bereich an die Pforten der Radiologie in Krankenhäusern und Praxen. Hier die wichtigsten Aspekte zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Richtlinie (RL) zum Qualitätsmanagement (QM) vom 16.11.2016.

Arzt-Honorare

01.03.2017
Ausgabe 3/2017
3 min. Lesedauer

Der ermächtigte Krankenhausarzt muss ärztliche Leistungen wie Szintigraphien oder Sonographien persönlich erbringen. Eine Delegation auf nachgeordnete Ärzte ist nicht zulässig. Auch der im stationären Bereich zuständige Vertreter darf den ermächtigen Arzt nicht vertreten. Insofern sind die Leistungen, die andere Ärzte erbracht haben, zurückzuerstatten. Der ermächtigte Krankenhausarzt kann lediglich delegationsfähige nichtärztliche Leistungen an hinreichend qualifiziertes und überwachtes nichtärztliches Hilfspersonal delegieren (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2015, Az. L 24 KA 24/11).