Kassenabrechnung„Praxisinterne Vertretung“ in der BAG kann teuer werden
Bei der gegenseitigen Vertretung innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist Vorsicht geboten. Verstöße gegen die vertragsärztlichen Vertretungsregelungen bzw. gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung können Honorar-Rückforderungen nach sich ziehen. Dies zeigt ein Fall, der jüngst vom Sozialgericht [SG] München entschieden wurde (Urteil vom 20.01.2017, Az. S 28 KA 698/15).