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Ausgabe 10/2024

Radiologie und technologische Innovation

30.09.2024
5 min. Lesedauer

Für die Radiologie kommen ständig neu entwickelte Algorithmen zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) auf den Markt. Sie versprechen eine schnellere und effizientere Befundung. Doch wie steht es um KI als Geschäftsmodell aus Sicht eines Radiologen? Was lässt sich bereits heute abrechnen, was wird bald in die Regelversorgung überführt werden und worauf können Radiologen sich in Zukunft einstellen? Dazu sprach Ursula Katthöfer (textwiese.com) mit Dr. med. Daniel Pinto dos Santos, Oberarzt am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der Uniklinik Köln, wo er die Machine Learning and Data Science Group leitet, sowie Oberarzt der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin der Uniklinik Frankfurt.

Organisation

30.09.2024
5 min. Lesedauer

Zu den Herausforderungen der klinischen Radiologie zählen u. a. hohe Kosten für radiologische Modalitäten sowie der akute Personalmangel. Die Lösungsansätze liegen u. a. in der Nutzung von und Entlastung durch Teleradiologie, künstliche Intelligenz (KI), dem Erwirtschaften von Zusatzerlösen im KV-Bereich oder im Outsourcing der klinischen Radiologie an Praxen. Die Kostenaspekte der wichtigsten Lösungsansätze wurden in Teil 1 dieses Beitrags besprochen (siehe RWF Nr. 09/2024), in diesem Teil 2 geht es um die Qualitätsaspekte der klinischen Radiologie sowie um eine Gesamteinordnung.

Leserforum

30.09.2024
2 min. Lesedauer

Frage:„Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) überwies einen Patienten an uns mit der Bitte, eine MRT der Wirbelsäule und der Hüftregion durchzuführen. Die Anforderung wurde auf einem Überweisungsschein ausgestellt. Der Patient wurde aufgrund der verschiedenen Untersuchungsregionen an zwei verschiedenen Tagen einbestellt und es wurde jeweils eine separate Rechnung gestellt. Die kommunale Unfallversicherung hat die Vergütung beider Untersuchungen verweigert und nur eine Untersuchung bezahlt. Sie verwies auf den § 8 Abs. 1 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger DGUV und erklärte, dass unsere Abrechnungsmethode gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße.“

EBM 2025

30.09.2024
1 min. Lesedauer

Die KBV und die Krankenkassen haben sich auf eine Erhöhung des Orientierungswerts (OW) zum 01.01.2025 um 3,85 Prozent auf 12,3934 Cent verständigt. Die Punktzahlen der EBM-Positionen werden mit dem jeweiligen OW multipliziert und ergeben so die Bewertungen der Leistungen in Euro. Für die RWF-Leser steht eine aktualisierte Liste mit den radiologischen Leistungen und den Eurobewertungen ab 2025 zum Download bereit (online unter iww.de/s11642).

Leistungserbringung

30.09.2024
3 min. Lesedauer

Eine radiologische Abteilung kostet Geld, insbesondere Personalkosten. Gerade in strukturschwachen Regionen können sich Krankenhäuser den Unterhalt einer eigenen Radiologie nicht oder nicht rund um die Uhr leisten. Daher stellt sich die Frage, ob man die Erbringung radiologischer Leistungen auf Teleradiologen auslagern kann und, wenn ja, wie die Leistungen abgerechnet werden können.

Arbeitsrecht

30.09.2024
2 min. Lesedauer

Frage:„Eine Bewerberin hat von uns einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein. Am 05.08. haben wir den durch die Bewerberin unterzeichneten Vertrag zurückerhalten. Kurz darauf teilte die Bewerberin in einem weiteren Schreiben mit, dass sie schwanger sei. Das Attest der Gynäkologin datiert vom 29.07. Ist der Arbeitsvertrag überhaupt wirksam?“