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Ausgabe 3/2024

Interview zum Röko 2024„Radiologen sind die Botschafter des Daten-Highways!“

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
7 min. Lesedauer

„Radiologie in Transformation“ lautet das Motto des 105. Deutschen Röntgenkongresses (Röko) und des 10. Gemeinsamen Kongresses der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG). Das Präsidium wird in diesem Jahr von einer Doppelspitze gebildet: Prof. Dr. med. Johannes Wessling, Chefarzt und Leiter des Zentrums für Radiologie am Clemenshospital in Münster, sowie Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Helbich, MSc, MBA und Stellvertretender Leiter der Univ.-Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin Wien, sind die beiden Kongresspräsidenten. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit ihnen über ihr Fach im Wandel.

EBM & GOÄPorto- und Versandkostenersatz in der Radiologie – ein Überblick

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
3 min. Lesedauer

Das Porto der Deutschen Post im Jahr 2024 beträgt u. a. 0,85 Euro für einen Standardbrief (bis 20 g), 1,00 Euro für einen Kompaktbrief (bis 50 g) und 1,60 Euro für einen Großbrief (bis 500 g, siehe iww.de/s10269). Nach wie vor werden aus den Arztpraxen und Kliniken in Deutschland zahlreiche Briefe zu Patienten, anderen Ärzten, Krankenhäusern, Kassen, Behörden usw. verschickt. Wie werden diese Portokosten im Wege der Abrechnung ausgeglichen und mit welchen Positionen? Verschaffen Sie sich einen aktuellen Überblick über die geltenden Vergütungsregelungen nach EBM und GOÄ.

SteuertippsBenefits für Mitarbeiter: So entlohnen Radiologen modern und steuervergünstigt!

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
5 min. Lesedauer

Mitarbeiter neu akquirieren oder langfristig an die Radiologie binden ist durch den Fachkräftemangel oft nicht einfach. Radiologen müssen sich deshalb von den Mitbewerbern absetzen und den (potenziellen) Medizinischen Technolog/-innen für Radiologie (MTR) sowie weiteren Mitarbeitern ein besseres Arbeitsumfeld als anderswo bieten. Benefits führen zu einer starken Mitarbeiterzufriedenheit und lassen sich steueroptimiert umsetzen.

StrafrechtAuch einvernehmlicher Sexualkontakt mit Patienten kann strafbar sein

29.02.2024
Ausgabe 3/2024
3 min. Lesedauer

Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Behandelndem und Behandeltem während eines Behandlungsverhältnisses geht der Behandelnde ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte diesem am Ende nichts (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 27.09.2022, Az. 5 RVs 60/22).