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Ausgabe 4/2024

Vertragsarztrecht MVZ-Abrechnung: Kein Honorar ohne Unterschrift der ärztlichen Leitung

28.03.2024
Ausgabe 4/2024
4 min. Lesedauer

Eine Honorarsammelerklärung ist zwingend von der ärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu unterschreiben, wenn es der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) so vorschreibt. Die Unterschrift der ärztlichen Leitung kann in solchen Fällen auch nicht von der Geschäftsführung der MVZ-Trägerin ersetzt werden. Unterschreibt die ärztliche Leitung nicht, verliert das MVZ das komplette Quartalshonorar! Dies bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 13.12.2023 (Az. B 6 KA 15/22 R).

VertragsarztrechtJobsharing-Falle durch sinkenden Fachgruppendurchschnitt kennen und meiden

28.03.2024
Ausgabe 4/2024
4 min. Lesedauer

Im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung prüft die Kassenärztliche Vereinigung (KV) u. a., ob für das Jobsharing festgelegte Leistungsobergrenzen (im Folgenden: LOG) eingehalten wurden. Bei Überschreitungen der LOG nimmt die KV eine Berichtigung des Honorars vor. Da die Entwicklung der LOG an den Fachgruppendurchschnitt gekoppelt ist, kann ein sinkender Fachgruppendurchschnitt zu sinkenden LOGen und letztendlich zu Honorarkürzungen führen. Diese Honorarkürzungen sind auch dann rechtmäßig, wenn der Praxis weder die konkrete LOG noch die für die LOG maßgeblichen Fachgruppendurchschnitte bekannt waren. Der Beitrag macht auf diese Falle aufmerksam, die sich auch für radiologische Praxen stellen kann (Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Hamburg vom 25.01.2023, Az. L 5 KA 2/21).

Arbeitssicherheit Legen Sie die Waffe ab: Kuriose Geschichten aus dem MRT

28.03.2024
Ausgabe 4/2024
4 min. Lesedauer

Die Magnetresonanztomografie (MRT) gilt als sehr sichere diagnostische Methode, da die bei Röntgenaufnahmen und Computertomografie unvermeidliche Strahlenbelastung entfällt. Gefährlich kann die Untersuchung aber werden, wenn Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden und metallische Gegenstände ins Spiel kommen. Die Sicherheit des MRT ist mit mehr als 95 Mio. Untersuchungen im Jahr gut belegt. Patienten fürchten vor allem den Lärm und ein klaustrophobes Gefühl, wobei man mit schallschützenden Kopfhörern, Geräten mit größeren Öffnungen, beruhigender Ansprache oder ggf. auch sedierenden Medikamenten entgegenwirken kann – doch es gibt weitere Sicherheitsrisiken, die zu beachten sind.