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Ausgabe 6/2024

Personalmanagement„Es wird schwieriger, ausreichend geeignete Bewerber für den MTR-Beruf zu akquirieren!“

03.06.2024
Ausgabe 6/2024
6 min. Lesedauer

Der Mangel an Medizinischen Technolog/-innen für Radiologie (MTR) wirkt sich inzwischen negativ auf die radiologische Versorgung aus. Das beschreibt ein MTR aus Sachsen in seinem Leserbrief an das RWF. Er schildert radiologische Abteilungen, die nachts und am Wochenende nicht mehr komplett besetzt werden können, eine Zusammenlegung bzw. die Schließung einer ambulanten Radiologie sowie gekürzte Sprechzeiten. Es gebe nicht einmal genug Personal, um ans Telefon zu gehen. Wie wird sich die Personalsituation entwickeln und welche Änderungen werden damit einhergehen? Diese Frage unseres Lesers gab Ursula Katthöfer (textwiese.com) weiter an Michael Wiertz. Er ist Medizinpädagoge M. A. und leitet die MTR-Schule des Universitätsklinikums Aachen.
 

StrafrechtArzt verschweigt eigene Einschränkung – fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung?

03.06.2024
Ausgabe 6/2024
4 min. Lesedauer

Wer als Arzt Patienten behandelt, ohne diese über eigene gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, macht sich der Körperverletzung schuldig. Welcher Grad der Körperverletzung dem Arzt anzulasten ist, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Im Falle eines niedergelassenen Augenarztes, der eine eigene motorische Einschränkung verschwiegen hatte, hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Schweregrad der Körperverletzung neu bewertet und das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Das Urteil ist gleichermaßen für alle Ärztinnen und Ärzte relevant – auch für Radiologen (Urteil vom 19.03.2024, Az. 205 StRR 8/2).

HonorarrechtBGH schafft Rechtssicherheit: Die GOÄ gilt - auch für juristische Personen (GmbHs)

03.06.2024
Ausgabe 6/2024
3 min. Lesedauer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass die GOÄ uneingeschränkt gilt, wenn eine ambulante Behandlung durch Ärztinnen oder Ärzte erfolgt. Damit wurde klargestellt, dass Pauschalpreise für ärztliche Behandlungen unzulässig sind – auch wenn es nicht Ärzte sind, die den Behandlungsvertrag mit Patienten schließen, sondern Kliniken oder MVZ GmbHs (Urteil vom 04.04.2024, Az. III ZR 38/23).

BetriebswirtschaftRisikomanagement in einer radiologischen Großpraxis

03.06.2024
Ausgabe 6/2024
6 min. Lesedauer

Die vergangenen Jahre waren durch viele Umbrüche und Krisen geprägt, u. a. durch die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, Finanz- und Energiekrisen, Angriffe auf kritische Infrastrukturen, Extremwetterereignisse, Migrationsbewegungen oder tiefgreifende neue Gesetze. Deshalb sollten Großpraxen auf solche und andere Krisen so weit wie möglich vorbereitet sein. Ein vorausschauendes Risikomanagement kann aufgebaut und weiterentwickelt werden.

Strategische PartnerschaftBDR und DRG rücken enger zusammen: Vertrauen ist die Basis

03.06.2024
Ausgabe 6/2024
1 min. Lesedauer

Der Berufsverband Deutscher Radiologen (BDR) und die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) haben im Mai 2024 am Rande des 105. Deutschen Röntgenkongresses in Wiesbaden einen Kooperationsvertrag für eine strategische Partnerschaft unterzeichnet. Die Basis dafür sei das persönliche Vertrauensverhältnis der beiden Unterzeichner, wie Prof. Dr. Hermann Helmberger (Präsident BDR) und Prof. Dr. Konstantin Nikolaou (Präsident DRG) betonten.