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Ausgabe 1/2022

Interview

01.01.2022
Ausgabe 1/2022
5 min. Lesedauer

Quo vadis, Radiologie? Diese Frage stellt sich im Zeitalter kapitalstarker Finanzinvestoren, die zunehmend in die Praxislandschaft eingreifen. Radiologen betrachten diese Entwicklung teilweise mit Sorge. Sie sehen die qualitätsgesicherte radiologische Versorgung in Gefahr. Zu den Mahnern gehört Prof. Dr. Hermann Helmberger, Chefarzt des Zentrums für Radiologie und Nuklearmedizin am Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg und Mitglied des Bundesvorstands im Berufsverband Deutscher Radiologen (BDR). Gegenüber Ursula Katthöfer (textwiese.com) erläuterte er seine Position.

Arbeitsrecht

01.01.2022
Ausgabe 1/2022
3 min. Lesedauer

Gehört die Leistung von Rufbereitschaftsdiensten zum Berufsbild des betroffenen Arbeitnehmers – wie dies z. B. bei Klinik-Radiologen der Fall sein kann – so ist die Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten grundsätzlich vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht i. S. d. § 106 Gewerbeordnung (GewO) gedeckt. Dies entschied im Falle einer Anästhesie-Krankenschwester das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 23.07.2021, Az. 3 Sa 28/21).

Arbeitsrecht

01.01.2022
Ausgabe 1/2022
2 min. Lesedauer

Gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Grundsätzlich können auch elektronische Signaturen diesem Schriftformerfordernis genügen. Doch Vorsicht ist geboten: Eine elektronische Signatur erfüllt dieses Erfordernis jedenfalls dann nicht, wenn diese unter Verwendung eines Systems ohne eine nach Art. 26 der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO) erforderliche Zertifizierung erstellt wurde. Zu diesem Ergebnis kommt das Arbeitsgericht (AG) Berlin – und aus dem als befristet gedachten Arbeitsverhältnis wurde ein unbefristetes (Urteil vom 28.09.2021, Az. 36 Ca 15296/20).

Wirtschaftlichkeit

01.01.2022
Ausgabe 1/2022
4 min. Lesedauer

Jede Arztpraxis benötigt Kennzahlen. Diese helfen dem Praxismanagement, die festgelegten Ziele zu verfolgen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, Schwachstellen in der Praxis zu erkennen und Verbesserungen für die Zukunft anzusteuern. Bei Kennzahlen geht es nicht nur um das Finanzwesen, sondern beispielsweise auch um die Zufriedenheit der Patienten und Mitarbeiter, die Qualität der Praxis und um den Ablauf der Prozesse. In diesem Beitrag stehen die finanziellen Kennzahlen im Vordergrund.