KV-HonorarZuschlag für allgemeine Hygienekosten
Alle Vertragsarztpraxen erhalten seit dem 01.01.2022 einen Zuschlag als Ausgleich für allgemeine Hygienekosten. Das beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss am 15.11.2021 gegen die Stimmen der Krankenkassen und beendete damit die jahrelange Hängepartie.
Hintergrund
Die Kosten für den allgemeinen Hygieneaufwand in Arztpraxen sind in den letzten Jahren – unabhängig von der Coronapandemie – durch eine Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Richtlinien deutlich gestiegen. Bereits im Juni 2021 hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss deshalb entschieden, diesen gestiegenen Hygieneaufwand durch eine zusätzliche Zahlung der Krankenkassen in Höhe von 98 Mio. Euro jährlich zu berücksichtigen. Durch den nun gefassten Beschluss wird dies im EBM umgesetzt.
Umsetzung
Alle Vertragsarztpraxen – also auch Radiologen – erhalten seit Januar 2022 einen einheitlichen Zuschlag in Höhe von 2 Punkten (dies entspricht bei einem Orientierungswert von 11,2662 Cent für 2022 etwa 22,5 Cent) auf die jeweilige Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale. Die Zusetzung dieses Zuschlags erfolgt automatisch durch die KV. Radiologen finden den Zuschlag künftig in der Honorarabrechnung unter der EBM-Nr. 24215 (Legende: Hygienezuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 24210 bis 24212, einmal im Behandlungsfall; Bewertung: 2 Punkte).
Merke |
Bei durchschnittlich etwa 1.400 Behandlungsfällen je Radiologe und Quartal resultiert aus dieser Beschlussfassung ein Betrag von etwa 1.260 Euro jährlich. |
Zwar werden diese Zuschläge von den Krankenkassen nicht extrabudgetär vergütet, sondern sind Bestandteil der – um 98 Mio. Euro erhöhten – morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Anzunehmen ist jedoch, dass alle KVen diese Zuschläge ungekürzt mit dem Orientierungswert vergüten werden. Die KBV hat angekündigt, über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen, insbesondere bei ambulanten Operationen, weiter zu verhandeln. Ob und inwieweit auch spezielle radiologische Leistungen in diese Verhandlungen einbezogen werden, ist aber völlig offen.
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