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Ausgabe 11/2022

Interview

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
5 min. Lesedauer

„MRT-Leistungen optimal abrechnen – Tipps und Antworten von GOÄ- und EBM-Experten“ lautet der Titel eines Webinars, zu dem das Radiologen WirtschaftsForum einlädt. Zu den Experten zählt Dr. med. Bernhard Kleinken, Herausgeber des GOÄ-Kommentars „Hoffmann“ (Kohlhammer-Verlag). Dr. Kleinken, ursprünglich Facharzt für Urologie im Krankenhaus, ging 1990 zur Bundesärztekammer (BÄK), wo er u. a. stellvertretender Dezernent im Dezernat Gebührenordnung war. Von 2002 bis 2012 leitete er die PVS-Consult, eine damals von mehreren Privatärztlichen Verrechnungsstellen getragene Stelle zur Bearbeitung von Grundsatzfragen der GOÄ-Anwendung. Seit Beginn seines Ruhestands ist er freiberuflich als Autor, Dozent und Berater tätig. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach vorab mit ihm.

Leserforum

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
2 min. Lesedauer

Frage:„Ein Patient befindet sich in einer anderen Klinik. Er wird nachts durch unsere Chefarztabteilung der Radiologie telemedizinisch betreut und befundet. Die apparative Untersuchung (z. B. CT/MRT) findet in der anderen Klinik statt. Unser Haus/der Chefarzt erbringt die telemedizinische Leistung. Gibt es hierzu speziell eine Regelung z. B. zur Abrechnung über externe Krankenhäuser? Was kann und darf unser Chefarzt abrechnen? Gibt es extra für die telemedizinische Befundung in der Radiologie eine Abrechnungsziffer?“

KBV-Honorarbericht

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
1 min. Lesedauer

Die KBV hat den Honorarbericht für das „Corona-Quartal“ I/2021 vorgelegt. Im Vergleich zum Quartal I/2020, das nur geringfügig von der Coronapandemie beeinträchtigt war, ist demnach der Honorarumsatz aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten absolut um 3,3 Prozent auf rund 10,4 Mrd. Euro bzw. um 9,8 Prozent auf 79,33 Euro je Fall angestiegen. Allerdings sei die Vergleichbarkeit laut der KBV eingeschränkt, da sich das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten infolge der Coronapandemie geändert hatte.

Vertragsrecht

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
5 min. Lesedauer

Mit zunehmendem Alter und anhaltender Alltagsbelastung kann bei niedergelassenen Radiologinnen und Radiologen früher oder später der Wunsch entstehen, beruflich kürzer zu treten. Damit dies reibungslos gelingen kann, bedarf es einer möglichst frühzeitigen Planung und Vorbereitung des Ausscheidens- bzw. Übertragungsszenarios. Unabhängig davon, ob die bisherige ärztliche Tätigkeit in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis erfolgt ist, sollten bei der Übertragung einer Praxis bzw. von Anteilen davon stets einige Grundregeln beachtet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Lebenswerk angemessen honoriert wird und der Ruhestand mit klaren, gesicherten Verhältnissen beginnen kann.

Vertragsarzt-/Gesellschaftsrecht

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
2 min. Lesedauer

Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein viel beachtetes Urteil zum Thema Anstellung von Gesellschaftern in „ihrem eigenen“ Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gesprochen. Dieses Urteil schränkt das in der Praxis beliebte Gestaltungsmodell des „Verzichts zugunsten Anstellung“ stark ein (BSG-Urteil vom 26.01.2022, Az. B 6 KA 2/21 R).

Versorgungsauftrag

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
2 min. Lesedauer

Ein Krankenhaus muss für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumliche, apparative sowie personelle Ausstattung, die zum Erbringen wesentlicher Leistungen notwendig sind, selbst vorhalten und darf diese Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern. Im Fall ging es um eine Strahlentherapie-Abteilung, doch das Gericht grenzte die Radiologie davon klar ab (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26.04.2022, Az. B 1 KR 15/21).

Energiekosten

31.10.2022
Ausgabe 11/2022
1 min. Lesedauer

Steigende Energiekosten treffen auch die Gesundheitsbranche und u. a. besonders die stromintensiven Fachgebiete wie die Radiologie. In Berlin prüfen die betroffenen Fachgruppen, ob die Gerätelaufzeiten reduziert werden können, um eine wirtschaftliche Schieflage der Praxen zu vermeiden. Bis heute gebe es keine Unterstützungsangebote für die ambulante Versorgung mit Blick auf die explodierenden Energiekosten, so die KV Berlin (PM mit Kalkulationsbeispielen online unter iww.de/s7102).