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Ausgabe 8/2022

Interview

01.08.2022
Ausgabe 8/2022
6 min. Lesedauer

Dr. Isabel Molwitz ist im vierten Weiterbildungsjahr Assistenzärztin an der Klinik und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Sie ist Vorsitzende des Forums Junge Radiologie in der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) und leitet dort die Taskforce Weiterbildung, die gemeinsam mit weiteren Radiologiegesellschaften das Weiterbildungscurriculum Radiologie erstellt hat. Dieses Curriculum dient der Strukturierung der Weiterbildung und Vorbereitung auf die Facharztprüfung. Im Mai 2022 stellte die Taskforce zudem mit Raducation eine digitale Lernplattform auf dem Deutschen Röntgenkongress (Röko) vor. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte Dr. Molwitz nach den Wünschen und Perspektiven der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung.

Sonderzahlungen

01.08.2022
Ausgabe 8/2022
5 min. Lesedauer

Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz ist beschlossene Sache und damit auch der neue § 3 Nr. 11b Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser gestattet es Arbeitgebern noch bis zum 31.12.2022, bis zu 4.500 Euro als Prämie an Arbeitnehmer infolge der Coronakrise steuer- und beitragsfrei auszuzahlen. Doch nur ganz bestimmte Arbeitnehmer können in den Genuss dieser „Brutto-wie-netto“-Zahlung gelangen. Mitarbeiter einer Radiologie-Praxis oder eines Radiologie-Instituts gehören glücklicherweise dazu. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind.

Haftungsrecht

01.08.2022
Ausgabe 8/2022
4 min. Lesedauer

Die Frage, ob im Zusammenhang mit radiologischen Untersuchungen Diagnose- oder Befunderhebungsfehler gemacht wurden, tritt immer wieder auf und wird häufig vor Gericht beantwortet. Im Fall der hüftbezogenen Schmerzsymptomatik einer jungen Patientin wurde die Frage verneint, da aus Sicht des Gerichts weder die Auswahl der radiologischen Untersuchungen noch die Diagnosen auf vorwerfbaren Fehlinterpretationen basierten (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Urteil vom 29.03.2022, Az. 4 U 980/21).

Arbeitsrecht

01.08.2022
Ausgabe 8/2022
4 min. Lesedauer

Arztpraxen und Kliniken stehen in ihrer Rolle als Arbeitgeber gelegentlich vor der Frage, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers in der jeweiligen Situation ausreichen oder nicht. Die folgenden sechs Fälle wurden in den vergangenen zwölf Monaten vor den Arbeitsgerichten (ArbG) verhandelt und sind grundsätzlich auch im Gesundheitssektor, z. B. in einer Radiologie-Praxis, vorstellbar.