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Ausgabe 12/2022

Interview

30.11.2022
Ausgabe 12/2022
6 min. Lesedauer

Die gestiegenen Energiepreise werden für manche radiologische Praxis zur Existenzfrage. Mit den etwa 80.000 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr, die ein 3-Tesla-MRT benötigt, kann ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt 30 Jahre lang auskommen. Ein Schutzschirm muss her – so die Meinung vieler Radiologen. Dr. Rudolf Conrad ist Facharzt für Diagnostische Radiologie, geschäftsführender Gesellschafter des Diagnosticums Bayern Mitte und Mitgründer der Radiologie Initiative Bayern. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn nach den Perspektiven.

Verhaltensänderung

30.11.2022
Ausgabe 12/2022
2 min. Lesedauer

Die steigenden Energiepreise treffen die Radiologie als „Hochenergiefach“ mit Wucht. Viele Radiologiepraxen und -institute haben bereits Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen. Doch es ist nicht ganz einfach, ein Verhalten, das Energie verschwendet und somit auch dem Klima schadet, zu ändern. Wie Mitarbeiter ins Handeln kommen können, um Energie und CO2-Emissionen einzusparen, erläutert die Psychologin, Verhaltenstherapeutin und Autorin Katharina van Bronswijk. Sie ist Sprecherin der Psychologists and Psychotherapists for Future und hat das Buch „Klima im Kopf“ geschrieben.

Leserforum

30.11.2022
Ausgabe 12/2022
2 min. Lesedauer

Frage:„Wie rechnet man das Röntgen des Acromioclaviculargelenks nach GOÄ ab? Könnte man hier Aussagen heranziehen, die sich auf die Patellazielaufnahme beziehen, also dass es sich um eine Spezialprojektion handelt und für Lagerung, Technik etc. deshalb die Nr. 5035 GOÄ herangezogen werden darf? Inzwischen wollen die Versicherungen allerdings auch die Nr. 5035 GOÄ nicht mehr für die Patellazielaufnahme akzeptieren. Wozu raten Sie?“

Berufsrecht

30.11.2022
Ausgabe 12/2022
3 min. Lesedauer

Mit dem „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin“ hat der Gesetzgeber das „Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie“ (MTBG) auf den Weg gebracht. Das MTBG tritt am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt das bisherige „Gesetz über technische Assistenten in der Medizin“ (MTAG). Nachfolgend werden einige der wichtigsten Änderungen für die Praxis noch einmal zusammengefasst.

Versicherung

30.11.2022
Ausgabe 12/2022
5 min. Lesedauer

Privat kranken- und pflegeversicherte Radiologinnen und Radiologen können ein ebenso einfaches wie effektives Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen dadurch nicht nur im Zahlungsjahr die Vorauszahlung von der Steuer ab, sondern generieren auch für die Jahre der Beitragsvorauszahlung höhere absetzbare Beträge. RWF macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a, Abs. 4 und Abs. 4b EStG verankerten Gestaltungsmodell vertraut, welches sich für alle privat versicherten Radiologen – egal ob niedergelassen oder angestellt – eignet.