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Ausgabe 6/2022

Interview„Das neue MT-Berufe-Gesetz wird viele radiologische Institute herausfordern!“

31.05.2022
Ausgabe 6/2022
6 min. Lesedauer

Am 01.01.2023 tritt das neue MT-Berufe-Gesetz, auch „Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie“, in Kraft. Ein zeitgemäßes Gesetz, das die bisherige MTRA-Ausbildung reformiert. „Medizinische/r Technologe/in für Radiologie“ (MT-R) heißt der Beruf fortan. In den Ausbildungsstätten sollen Praxisanleiter die Auszubildenden begleiten. Das klingt noch sehr abstrakt. Was konkret auf radiologische Praxen und Abteilungen zukommt, erfuhr Ursula Katthöfer (textwiese.com) im Gespräch mit Claudia Fritz-Fröhlich, Leitende MTRA am Institut für Radiologie und interventionelle Therapie des Vivantes Klinikum im Friedrichshain in Berlin.

GebührenbemessungHonorare variabel gestalten, Steigerungssätze in der GOÄ sinnvoll nutzen

31.05.2022
Ausgabe 6/2022
4 min. Lesedauer

Im Gegensatz zum EBM, der auf Festpreisen basiert, offeriert die derzeit gültige GOÄ die Möglichkeit, Honorare durch Anwendung von Steigerungssätzen variabel zu gestalten. Leider wird diese Möglichkeit oft seit Jahrzehnten nicht genutzt. Dabei ist es mit relativ wenig zusätzlichem Aufwand möglich, die in § 5 GOÄ beschriebene Gebührenspanne vorteilhaft zu nutzen. In der Praxis ist nach wie vor ein Festhalten an den starren Multiplikatoren der „Regelsätze“ (2,3-, 1,8-, 1,15-fach) festzustellen, was eigentlich nicht Intention der Vorgaben des Gesetzgebers für einen Gebührenrahmen sein kann, sondern tatsächlich auch Gestaltungsspielraum eröffnet.

Datenschutzrecht und IT-Sicherheit„Effektiver Datenschutz in der Radiologie“: Webinar-Rückblick und Teilnehmerfragen

31.05.2022
Ausgabe 6/2022
4 min. Lesedauer

Datenschutz ist „Chefsache“ und eine „unternehmerische Risikoentscheidung“. Diese Aussagen waren am 27.04.2022 bei dem von Guerbet unterstützten RWF-Webinar „Effektiver Datenschutz in der Radiologie“ – neben vielen weiteren praxisbezogenen Hinweisen und Tipps der Referenten – zu vernehmen. Die Teilnehmerzahlen sowie die Fragen, die während des Webinars aufkamen, spiegeln das Interesse aus der Radiologiebranche am Thema Datenschutz wider. Die Highlights des Webinars und die Antworten auf einige der Fragen werden in diesem Beitrag aufgegriffen. Einen Link zur vollständigen Aufzeichnung des Webinars können Sie hier anfordern.

Erster Röntgenreport 2022TÜV zählt über 2.400 Mängel bei Röntgengeräten

31.05.2022
Ausgabe 6/2022
2 min. Lesedauer

Für den Röntgenreport 2022 des TÜV-Verbands haben die unabhängigen Sachverständigen im Jahr 2021 bei etwa 15.800 Prüfungen insgesamt über 2.400 Mängel festgestellt. Grundlage des Reports sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutz- gesetz vorgeschrieben sind. Bei den humanmedizinischen Anwendungen wurden 19 Prozent der Mängel als schwerwiegend eingestuft. Ein Weiterbetrieb der Anlagen ist dann in der Regel nicht möglich.