EBM 2025Kardio-CT: Neue EBM-Leistung steht seit dem 01.01.2025 zur Verfügung
Bereits im Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen um die Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (cKHK) oder im Zusammenhang mit einem bereits geplanten operativen Eingriff am Herzen erweitert (siehe „CCTA künftig Kassenleistung“, in RWF Nr. 03/2024). Am 11.12.2024 hat der (Erweiterte) Bewertungsausschuss eine neue Abrechnungsposition für diese Leistung in den EBM aufgenommen. Seit dem 01.01.2025 kann die CCTA unter bestimmten Voraussetzungen in der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt werden.