EBM-Vergütung 2025Telekonsiliarische Befundbeurteilung rutscht in die MGV
Die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen nach den EBM-Nrn. 34800, 34810, 34820 und 34821 wurde seit der Einführung im Jahr 2017 extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert vergütet. Das hat sich leider zum 01.01.2025 geändert.
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die oben genannten EBM-Positionen zum 01.01.2025 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Das bedeutet, dass diese Leistungen daher seit dem 01.01.2025 in Abhängigkeit von den regionalen Honorarverteilungsregelungen – ggf. nur noch budgetiert vergütet werden.
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