Logo: Radiologen Wirtschaftsforum
Newsletter abonnieren

Ausgabe 3/2025

Interview„Mit der Vernetzung radiologischer Institute bergen wir ein riesiges Wissenspotenzial!“

03.03.2025
Ausgabe 3/2025
6 min. Lesedauer

Vivantes in Berlin ist Deutschlands größter kommunaler Krankenhauskonzern mit neun Krankenhäusern. Dort wurden im Jahr 2023 laut Geschäftsbericht 188.280 stationäre Fälle behandelt. Dr. Anna Magdalena Zielke ist seit dem 01.01.2025 Chefärztin am Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie am Vivantes Klinikum Kaulsdorf. Zudem ist sie Leitende Oberärztin der Institute im Klinikum im Friedrichshain und im Klinikum Am Urban. Sie hat sich vorgenommen, die Zusammenarbeit in der Radiologie über die Standorte hinaus weiter zu vereinigen und damit zu stärken. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte sie nach diesen Plänen.

VertragsarztrechtKein Sonderbedarf allein aufgrund strahlenschutzrechtlicher Personalvorgaben

03.03.2025
Ausgabe 3/2025
3 min. Lesedauer

Strahlenschutzrechtliche Personalvorgaben allein rechtfertigen keinen personellen Sonderbedarf im Bereich des Vertragsarztwesens. In gesperrten Planungsbereichen müssen Sonderbedarfsanträge auf eine tatsächliche Unterversorgung gestützt werden, nicht auf verwaltungsrechtliche Vorgaben, so das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 15.05.2024, Az. L 5 KA 2346/22).

Verwaltungsrecht/ArbeitsrechtVerbeamteter Radiologe muss bestimmte Änderungen seiner Aufgaben hinnehmen

03.03.2025
Ausgabe 3/2025
5 min. Lesedauer

Ein verbeamteter Radiologe hat kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Dienstpostens. Vielmehr sind Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinzunehmen, selbst wenn das mit einer Einbuße an gesellschaftlichem Ansehen und an Aufstiegsmöglichkeiten, einer Verringerung der Mitarbeiterzahl wie auch dem Verlust der Vorgesetzteneigenschaft verbunden ist. In diesem Sinne urteilte auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München (Beschluss vom 28.11.2024, Az. 3 ZB 23.1017).