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Ausgabe 2/2025

Interview„Für mehr Diversität in der Radiologie müssen wir die Perspektive wechseln!“

03.02.2025
Ausgabe 2/2025
6 min. Lesedauer

Unter dem Dach der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) arbeitet das Netzwerk Diversity@DRG. Es will die Vielfalt in der Radiologie fördern. Dr. med. Katharina Ronstedt, Kinderradiologin und Chefärztin des Instituts für Kinderradiologie am Klinikum Kassel, ist Sprecherin des Netzwerks. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte sie, wie es um die Diversität in der Radiologie steht.

VertragsarztrechtKein Ermessensspielraum bei Honorarkürzungen wegen fehlender Fortbildungsnachweise

03.02.2025
Ausgabe 2/2025
4 min. Lesedauer

Wiederholt haben die Sozialgerichte entschieden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) berechtigt sind, das vertragsärztliche Honorar zu kürzen, wenn ein Vertragsarzt seine Fortbildungsnachweise nicht erbringt (z. B. Bundessozialgericht, Urteil vom 04.11.2021, Az. B 6 KA 9/20 R). Vor dem Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg scheiterte eine Ärztin mit dem Versuch, Unterbrechungen des Fünfjahreszeitraums wegen Elternzeit und Krankheit geltend zu machen (Urteil vom 15.05.2024, Az. L 5 KA 2946/23).

Arbeitsrecht INicht abgegoltener Urlaub kann teuer werden: Ex-Mitarbeiterin klagt 25.000 Euro ein

03.02.2025
Ausgabe 2/2025
2 min. Lesedauer

Auch angestellte Ärztinnen oder Praxismitarbeiterinnen im Mutterschutz haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach § 24 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. D. h., sie zählen beim Anspruch auf Erholungsurlaub mit. Sofern eine Angestellte ihren Urlaub vor Beginn des Beschäftigungsverbots nicht (vollständig) erhalten hat, kann sie nach Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub beanspruchen. Das gilt sogar nach Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht vorher gekürzt hat. Dies wurde einem Arbeitgeber zum Verhängnis: Eine Ex-Mitarbeiterin klagte erfolgreich 25.000 Euro ein (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 16.04.2024, Az. 9 AZR 165/23).

Arbeitsrecht IIUnzulässige Mitarbeiterüberwachung: Arbeitgeber muss Schadensersatz zahlen

03.02.2025
Ausgabe 2/2025
1 min. Lesedauer

Ein Mitarbeiter meldet sich (mal wieder) krank und Sie haben als Praxisinhaber das Gefühl, dass dies vorgetäuscht ist. Der Gedanke liegt nahe, dass sich durch eine Beobachtung Erkenntnisse gewinnen lassen, die eine Kündigung rechtfertigen könnten. Dass dies keine gute Idee ist, zeigt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23).