G-BA | QualitätssicherungIn 2025 keine MRT-Stichprobenprüfungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22.11.2024 beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung von Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Magnetresonanztomografie (MRT) ab dem 01.01.2025 aufzuheben. Dazu wurde die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomografie geändert mit der Begründung, dass in den vergangenen Jahren gute Prüfergebnisse erzielt wurden.
Seit mindestens zehn Jahren seien die Prüfergebnisse dauerhaft sehr gut gewesen. Auch im Jahr 2023 seien weit überwiegend keine Beanstandungen festgestellt worden. Über eine etwaige Wiederaufnahme von Qualitätsprüfungen ab dem Jahr 2030 will der G-BA bis zum 31.12.2028 entscheiden. Der Beschluss wurde bereits vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und nicht beanstandet.
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