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Ausgabe 12/2021

Interdisziplinäre Kooperation„In der Rechtsmedizin entwickelt sich die Radiologie zu einem Standardverfahren!“

30.11.2021
Ausgabe 12/2021
7 min. Lesedauer

„Radiologie der Gewalt“ lautet der Titel eines Praxishandbuchs, das 2021 erschienen ist. Untertitel: Einführung in Methodik und Begutachtung für Radiologen und Rechtsmediziner. Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen ist Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg. Sie gehört zum Herausgeberteam und ist Mitautorin des Buchs. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit ihr.

Leserforum GOÄBei Knie-TEP: Nr. 5110 neben Nr. 5030 GOÄ?

30.11.2021
Ausgabe 12/2021
2 min. Lesedauer

FRAGE: „Bei der Implantation einer Knie-TEP rechnen wir für eine Achsaufnahme des Kniegelenks (drei Bilder) die Nr. 5110 GOÄ mit dem 2,5-fachen Satz ab und ggf. zusätzlich für das Röntgen des Kniegelenks in zwei Ebenen die Nr. 5030 GOÄ sowie für die evt. zusätzliche Aufnahme der Patella tangential die Nr. 5035 GOÄ. Es muss jeweils aufwendig umgelagert werden und es sind getrennte Aufnahmen. Allerdings lehnen die privaten Krankenversicherungen nun vermehrt die Kostenübernahme für diese zusätzlichen Aufnahmen ab mit dem Hinweis, dass neben der Nr. 5110 die Nr. 5030 GOÄ grundsätzlich nicht abgerechnet werden könne. Ist das korrekt?“

Leserforum EBM Zur Übermittlung von Befunden per eArztbrief in der Radiologie

30.11.2021
Ausgabe 12/2021
2 min. Lesedauer

FRAGE: „Im Zuge der Telematik-Infrastruktur (TI) werden die Versandpauschalen für den Postversand für ärztliche Fachgruppen jeweils unterschiedlich limitiert. Da die Übermittlung eines schriftlichen Befunds einen integralen Bestandteil einer radiologischen Leistung darstellt, wägen wir derzeit ab, inwieweit es für uns als Praxis juristisch legitim ist, Befunde an die Überweiser ausschließlich per eArztbrief zu übermitteln und auf Papier verzichten. Wie lautet Ihre Einschätzung?“

VertragsarztrechtAbrechnungsgenehmigungen für CT- und MRT-Leistungen gewinnen an Bedeutung

30.11.2021
Ausgabe 12/2021
3 min. Lesedauer

Wie bedeutsam sind Abrechnungsgenehmigungen für CT- und/oder MRT-Leistungen von Radiologen, die in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) tätig sind, für das Regelleistungsvolumen (RLV)? Seit der Umstellung der Vergütungssystematik 2009 stellt sich die Frage, ob das RLV von BAG-Radiologen unterschiedlich ausfallen darf, je nachdem, ob der jeweilige Facharzt über eine der genannten Abrechnungsgenehmigungen verfügt. In einer Reihe gleichgelagerter Fälle hat nun das Bundessozialgericht (BSG) diese Frage zu Ungunsten der Ärzte beantwortet. Bei Fehlen solcher Genehmigungen ist daher ggf. mit Kürzungen des RLV durch die zuständige KV zu rechnen (Urteile vom 25.11.2020, Az. B 6 KA 29/19 R, 30/19 R und 31/19 R).

LeistungsrechtUrteil zur Kostenerstattung von PET-CT/-MRT-Untersuchungen

30.11.2021
Ausgabe 12/2021
3 min. Lesedauer

Für Untersuchungen mittels Positronen-Emissions-Tomografie (PET) in Kombination mit einer Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (PET-CT/-MRT) werden stetig mehr Indikationen zugelassen, die eine Kostenübernahme durch die GKV begründen. Bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Entscheidung getroffen hat, kann eine solche Untersuchung zulasten der GKV nur in Einzelfällen und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durchgeführt werden. Im Falle eines Tumorpatienten urteilte das Sozialgericht (SG) Leipzig im Sinne des Klägers (Gerichtsbescheid vom 22.04.2020, Az. S 8 KR 1743/19).

HaftungsrechtKI auf dem Weg zum Facharztstandard – nicht ohne Haftungsprophylaxe

30.11.2021
Ausgabe 12/2021
5 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) befindet sich in vielen Lebensbereichen auf dem Vormarsch, so auch insbesondere in der Medizin. Facharztgruppen, die schon länger in großem Umfang von Apparatemedizin geprägt werden – wie beispielsweise die Radiologie –, sind dabei prädestiniert für den Einsatz von KI bei der Diagnosefindung und Behandlung. Haftungsrechtliche Fragen sind in diesem Zusammenhang aber mangels entsprechender Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, sodass sich Radiologen im Praxisalltag mit Netz und doppeltem Boden bewegen sollten.