KorruptionRadiologie-Kooperationen: Fünf Jahre §§ 299a/b, 300 StGB – viel Lärm um nichts?
Am 30.05.2016 wurde das Gesetz zur Bekämpfung zur Korruption im Gesundheitswesen beschlossen und ist unmittelbar nach seiner Verkündung wenige Tage später in Kraft getreten. Obwohl das Gesetz an sich nichts Neues regelte, da schon zuvor in den Berufsordnungen die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterialien ohne hinreichenden Grund nicht erlaubt war und die Annahme von Vorteilen in diesem Zusammenhang immer verboten war, sind mit der Einführung zahlreiche Kooperationen überprüft – und einige auch beendet worden. Letzteres übrigens auch, obwohl dies rechtlich nicht notwendig war.