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Ausgabe 7/2021

Interview„Für MPE muss es attraktiv sein, in die Radiologie zu kommen!“

29.06.2021
Ausgabe 7/2021
6 min. Lesedauer

Medizinphysik-Experten (MPE) haben mit dem neuen Strahlenschutzgesetz, das Ende 2018 in Kraft trat, eine wichtigere Rolle erhalten als zuvor. Radiologen müssen MPE seitdem auch bei Verfahren der Röntgendiagnostik hinzuziehen, die mit einer erheblichen Strahlenexposition des Patienten verbunden sind, etwa der CT. Für Altgeräte räumte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 ein. Bis dahin muss es gelingen, MPE bei alten und neuen Geräten einzubinden. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit dem MPE Uwe Heimann, dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Ihr MPE B+C GmbH (Ihr-MPE.de), die Radiologen und Nuklearmediziner berät.

Privatliquidation von CT-LeistungenBerechnungsfähigkeit der Nrn. 5376 und 5377 GOÄ bei Höchstwertregelung

29.06.2021
Ausgabe 7/2021
2 min. Lesedauer

Frage:„Darf bei Abrechnung der Nr. 5369 GOÄ (Höchstwert nach den Nr. 5370 - 5374) zusätzlich noch die Nr. 5376 (ergänzende Serie) angesetzt werden? Kann man z. B. beim CT Thorax und Abdomen (CT Abdomen nativ, CT Thorax und Abdomen arterielle Phase und CT Abdomen Parenchymphase) den Höchstwert inklusive der Nr. 5376 GOÄ sowie die Nr. 5377 GOÄ (Zuschlag computergesteuerte Analyse) ansetzen?“

StatistikKV-Honorar 2019 – Die Eckdaten für Radiologen

29.06.2021
Ausgabe 7/2021
2 min. Lesedauer

Die KBV veröffentlicht regelmäßig für jedes Quartal einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, Fallzahlen und das Honorar sowie Tabellen mit den wesentlichen Eckdaten der verschiedenen Fachgruppen. Aus diesen Tabellen haben wir die Durchschnittsumsätze, Fallzahlen und Fallwerte von über 3.600 Radiologinnen und Radiologen für das Gesamtjahr 2019, in dem die Coronapandemie noch keinerlei Rolle gespielt hat, ermittelt.

Marketing und RechtUmgang mit negativer Stimmungsmache im Internet und in den sozialen Medien

29.06.2021
Ausgabe 7/2021
4 min. Lesedauer

Wenn zufriedene Patienten Ihre Praxis oder Institut über Online-Bewertungsportale empfehlen, kann sich das positiv auswirken, z. B. auf die Zahl der Patienten. Umgekehrt schaden schlechte Bewertungstexte, niedrige Punktbewertungen und schlimmstenfalls regelrechte Schmierkampagnen einer Praxis oder einem Institut. Welche Äußerungen mit all ihren nachteiligen Konsequenzen Sie hinnehmen müssen und gegen welche Sie mit Erfolg rechtlich vorgehen können, erklärt dieser Beitrag.