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Ausgabe 10/2021

Interview

30.09.2021
Ausgabe 10/2021
6 min. Lesedauer

Radiologische Praxen und Abteilungen müssen erheblich in Medizintechnik investieren, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Doch was sind MRT- und CT-Geräte nach einer gewissen Zeit noch wert? Stimmen die in der Buchhaltung aufgeführten Restwerte mit den tatsächlichen Werten überein? Jörg Franz, Ing. grad., ist zertifizierter Sachverständiger für radiologische Geräte und Einrichtungen sowie für die Bewertung von Arztpraxen. Er ist Mitglied im Verband Deutscher Gutachter und Sachverständiger (DGuSV) und im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). Ferner ist er Geschäftsführer der deutschen Niederlassung des auf Radiologie spezialisierten Beratungsunternehmens Medical Systems Consulting Ltd. mit Sitz in Großbritannien. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn nach Buch-, Markt- und Nutzwerten.

Leserforum GOÄ

30.09.2021
Ausgabe 10/2021
2 min. Lesedauer

FRAGE:„Im Rahmen radiologischer Leistungen wenden wir Radionuklide an, die wir selbst hergestellt haben. Die mit der Herstellung verbundenen Kosten für Synthese und Qualitätskontrolle rechnen wir als Auslagen nach § 10 GOÄ ab. Regelmäßig verweigern Private Krankenversicherer (PKVen) die Erstattung, da kein Sachkostennachweis vorhanden sei (siehe Kasten). Wie können wir selbst hergestellte Radionuklide berechnen und welche Nachweise sind erforderlich?“

Vertragsarztrecht

30.09.2021
Ausgabe 10/2021
3 min. Lesedauer

Eine Radiologin, die Doppelfachärztin und als Fachärztin für Nuklearmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, kann keine CT-Genehmigung erhalten. Dies gilt auch, wenn sie die rein fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Konstellation ist aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) auch nicht von grundsätzlicher Bedeutung und klärungsbedürftig. Das BSG konkretisiert die Kriterien der Abgrenzung bei qualifikationsgebundenen Abrechnungsgenehmigungen (Beschluss vom 17.03.2021, Az. B 6 KA 27/20 B).

Haftungsrecht

30.09.2021
Ausgabe 10/2021
3 min. Lesedauer

Als medizinischer Leiter seiner Abteilung trifft einen (Radiologie-)Chefarzt besondere Verantwortung – auch haftungsrechtlich. Unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Organisationsverschuldens kann er haftbar gemacht werden, wenn es zu Fehlern des ärztlichen oder des Pflegepersonals kommt. Wie schnell ein Haftungsfall ausgelöst werden kann, wenn eine Pflegekraft gegen eine organisatorische interne Klinikregelung verstößt, zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 06.08.2020 Az. 24 U 1360/19).

Betriebswirtschaft in der Radiologie

30.09.2021
Ausgabe 10/2021
5 min. Lesedauer

Üblicherweise wird eine Radiologin/ein Radiologe erst auf Anforderung einer klinischen Einrichtung tätig, seltener direkt durch den Patienten. Die anfordernde Einrichtung hat den Patienten untersucht und als Ergebnis eine Hypothese zur Diagnose bzw. zum klinischen Problem aufgestellt. Begleitet wird die Anforderung an die Radiologie mit einer Information zum klinischen Kontext. In Teil 1 des Beitrags geht es vor diesem Hintergrund um Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und dabei zunächst um die Optionen in einer radiologischen Praxis, also vor allem im Bereich der EBM-Abrechnungssystematik.