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Leserforum EBM Zur Übermittlung von Befunden per eArztbrief in der Radiologie

30.11.2021Ausgabe 12/20212min. Lesedauer

FRAGE: „Im Zuge der Telematik-Infrastruktur (TI) werden die Versandpauschalen für den Postversand für ärztliche Fachgruppen jeweils unterschiedlich limitiert. Da die Übermittlung eines schriftlichen Befunds einen integralen Bestandteil einer radiologischen Leistung darstellt, wägen wir derzeit ab, inwieweit es für uns als Praxis juristisch legitim ist, Befunde an die Überweiser ausschließlich per eArztbrief zu übermitteln und auf Papier verzichten. Wie lautet Ihre Einschätzung?“

ANTWORT: Sie können die Befunde auch ausschließlich per elektronischen Arztbrief (eArztbrief) an diejenigen Überweiser übermitteln, die entsprechend technisch ausgestattet sind. Bei der Neuregelung der Vergütung der Versandkosten war gerade der Anschub von eArztbriefen im Fokus.Folgendes gilt es hierbei zu beachten:

  • Die eArztbriefe werden nur vergütet, wenn diese mithilfe des Dienstes zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) übermittelt werden. Für die Nutzung der KIM-Dienste müssen die Praxen über KIM-Adressen verfügen.
  • Erst mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die mittels elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt, wird der eArztbrief rechtsgültig.
  • Für den Versand von eArztbriefen erhalten Ärzte 28 Cent (EBM-Nr. 86900) zzgl. 10,99 Cent Strukturförderpauschale (Nr. 01660) und 27 Cent (Nr. 86901) für den Empfang von eArztbriefen.
  • Für die beiden Pauschalen – Nrn. 86900 und 86901 – gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Dies bedeutet, dass oberhalb dieser Grenze keine Kosten erstattet werden, auch wenn tatsächlich mehr eArztbriefe versandt und/oder empfangen wurden.
  • Die Strukturförderpauschale wird für jeden versendeten eArztbrief unbegrenzt gezahlt!

Vor diesem Hintergrund macht eine Umstellung auf die Versendung per eArztbrief – je nach Versandvolumen – wirtschaftlich jedenfalls ab dem 01.10.2023 Sinn. Dann werden die Kostenpauschalen von 81 Cent für Porto (Nr. 40110) und 10 Cent für Fax (Nr. 40111) für Radiologen auf 76,95 Euro begrenzt.

Höchstwerte für EBM- Pauschalen Porto & Fax

Für Radiologen gelten folgende Höchstwerte bei der Abrechnung von Porto- und Faxkosten

  • bis zum 30.09.2022 445,50 Euro pro Quartal
  • ab dem 01.10.2022 306,99 Euro pro Quartal
  • ab dem 01.10.2023 76,95 Euro pro Quartal

(beantwortet von RAin, FAin MedizinR Taisija Taksijan, LL.M., legal-point.de)

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