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Ausgabe 6/2021

Interview

28.05.2021
Ausgabe 6/2021
5 min. Lesedauer

Jeder Radiologe ist gezwungen, ökonomisch zu denken. Anders geht es in unserem Versorgungsystem nicht. So Prof. Dr. Dr. med. Martin Maurer, Facharzt für Radiologie und Leitender Arzt am Universitätsinstitut für Diagnostische, Interventionelle und Pädiatrische Radiologie der Universitätsklinik Bern, Inselspital. Er hat zudem ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Diplom-Kaufmann abgeschlossen und einen Master of Health Economics an der London School of Economics erworben. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn, welche Vorteile betriebswirtschaftliches Know-how hat.

MTRA-Ausbildungsreform

28.05.2021
Ausgabe 6/2021
2 min. Lesedauer

Beim Webinar „MTA-Reform-Gesetz: Das bedeuten die neuen Regelungen für die Praxis“ stellten die über 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 18.04.2021 (Aufzeichnung) zahlreiche Fragen zu den Neuerungen durch das neue MT-Berufe-Gesetz (MTBG). Dabei ging es um die Rolle der neu geschaffenen Praxisanleiter, um Details zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der MTRA (ab 2023 „Medizinische/r Technologe/in für Radiologie“, kurz MTR) wie insbesondere die Gabe von Kontrastmitteln (KM) sowie um die Ausbildungsinhalte der MTR. Lesen Sie einige der Antworten der Referenten (Claudia Rössing und Dipl.-Med.-Päd. Tina Hartmann vom DVTA sowie RA Jonas Kaufhold).

Leistungsrecht

28.05.2021
Ausgabe 6/2021
3 min. Lesedauer

Ein Anspruch auf eine jährliche Mamma-MRT-Untersuchung besteht innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht unabhängig von einer ärztlichen Indikationsstellung. Und diese richtet sich ihrerseits verbindlich nach den Vorgaben der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.03.2021, Az. L 4 KR 68/21 B).

Kommentar der Redaktion

28.05.2021
Ausgabe 6/2021
2 min. Lesedauer

Die Frage, ob MRT-Leistungen mit angemieteten Geräten abgerechnet werden dürfen oder nicht, wird von Juristen unterschiedlich bewertet. Das betrifft sowohl die Kassenabrechnung als auch die Privatliquidation. Wir stellen in dieser Ausgabe sowohl die „Pro-Position“ dar, die eine Abrechnung derartiger Leistungen unterstützt , als auch die „Contra-Position“, die eine Abrechnung ablehnt. Eine endgültige Klärung der Sachlage wird möglicherweise erst durch Gerichte herbeigeführt werden können. Doch worum geht es?

Honorarrecht

26.03.2021
Ausgabe 6/2021
6 min. Lesedauer

Ein noch junges Geschäftsmodell besteht darin, in Diagnostikzentren, die medizinische Großgeräte (z. B. MRT) sowie medizinisch-technisches Fachpersonal vorhalten, bestimmte diagnostische Dienstleistungen anzubieten. Ärzte, die über kein eigenes MRT-Gerät in ihrer Praxis verfügen, können ihre Patienten in eines dieser Diagnostikzentren schicken, wo die gewünschten MRT-Aufnahmen gefertigt werden. Die Bilder werden anschließend durch den beauftragenden Arzt in seiner Praxis befundet. Dieses Modell wirft nicht nur mit Blick auf die Abrechnung einige Fragen auf. Zweifelhaft ist auch in berufsrechtlicher Hinsicht, ob außer Radiologen auch andere Fachrichtungen die Dienste dieser Diagnostikzentren in Anspruch nehmen und die radiologischen Leistungen abrechnen können oder ob diese Leistungen für andere Fachrichtungen fachfremd sind.