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Ausgabe 5/2021

Interview„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie muss einen direkten Nutzen stiften!“

30.04.2021
Ausgabe 5/2021
6 min. Lesedauer

Der hih (= health innovation hub) des Bundesministeriums für Gesundheit ist ein Think Tank, der Ideen zu digitalen Konzepten im Gesundheitswesen vorantreibt. Gegründet wurde er von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der Minister berief im März 2019 Prof. Dr. Jörg Debatin – Radiologe, Hochschullehrer und Manager – zum Leiter des Beratergremiums. Prof. Dr. Debatin war zuvor u. a. Ärztlicher Direktor und Vorsitzender des Vorstands am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Davor war er Vizepräsident des Medizintechnikherstellers GE Healthcare. Mit Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach er über die Aufgaben des hih.

GOÄ-GebührenrahmenNiedergelassene verzichten meist auf Faktorsteigerung

30.04.2021
Ausgabe 5/2021
2 min. Lesedauer

Im Jahr 2019 haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den Rechnungen für Privatpatienten nur selten einen erhöhten Faktor angesetzt. Dies zeigt eine Auswertung des PKV-Verbands. Im Rahmen einer Vollerhebung wurden dabei rund 42 Millionen Datensätze analysiert. Bei 82,7 Prozent der Positionen wurde im ambulanten Bereich der Regelhöchstsatz angesetzt, d. h., es wurde nicht über den Schwellenwert hinaus gesteigert.

PrivatliquidationNr. 5377 GOÄ: Was bedeutet das Wort „einschließlich“ in der Leistungslegende?

30.04.2021
Ausgabe 5/2021
2 min. Lesedauer

Frage:„Es geht um Nr. 5377 GOÄ. Die Leistungslegende lautet ‚Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion‘ (800 Punkte; 46,63 Euro beim Faktor 1,0; nicht steigerungsfähig). Darf die Nr. 5377 GOÄ bei Ganzkörper-CT pro Hauptziffer abgerechnet werden oder nur, wenn nachweislich auch eine 3D-Rekonstruktion stattgefunden hat? Bedeutet der Begriff ‚einschließlich‘ also, dass die 3D-Rekonstruktion obligater Leistungsinhalt der Nr. 5377 GOÄ ist oder, dass eine 3D-Rekonstruktion ebenfalls nach Nr. 5377 GOÄ berechnet werden darf?“

ArbeitsrechtRechtsfragen rund um Corona-Tests am Arbeitsplatz und Corona-Impfungen

30.04.2021
Ausgabe 5/2021
3 min. Lesedauer

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal wöchentlich einen Corona-Test anbieten. Beschäftigte, die bei ihren Tätigkeiten einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, haben einen Anspruch auf Testung mindestens zweimal wöchentlich (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung [kurz Corona-ArbSchV]). Was aber, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einen Test verweigern? Und wie sieht es bei den Corona-Schutzimpfungen aus?

Contrast Forum – Neues von GuerbetGroße Beteiligung beim Webinar zum MTA-Reform-Gesetz

30.04.2021
Ausgabe 5/2021
1 min. Lesedauer

Für die positive Resonanz und rege Beteiligung am Webinar „MTA-Reform-Gesetz: Das bedeuten die neuen Regelungen für die Praxis“ am 18.04.2021 bedankt sich Guerbet bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Über 220 MTRA, Ärztinnen und Ärzte, Praxismanger etc. haben sich über die Ausbildungsreform, die ab dem Jahr 2023 gelten wird, informiert. In den 90 Minuten standen neben den Fakten vor allem auch die kompetente Beantwortung der zahlreichen Fragen zur Umsetzung der Neuregelungen im Fokus. Das positive Feedback spiegelt sich auch in der Befragung direkt nach dem Webinar wider.