GesundheitsdatenschutzrechtVorsicht Abmahnfalle DS-GVO: Anforderungen an einen „abmahnsicheren“ Außenauftritt
Seitens der Aufsichtsbehörden wird zwar fehlende Kapazität für eine flächendeckende Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) signalisiert. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch, dass die Behörden verpflichtet sind, das neue Recht letztlich effektiv umzusetzen. Außerdem drohen Abmahnrisiken durch Abmahnanwälte, die sichtbare und offenkundige Verstöße schnell identifizieren können. Sorgen Sie deshalb insbesondere für einen einwandfreien – digitalen wie persönlichen – Außenauftritt und legen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der neuen Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO.