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Ausgabe 4/2018

Gesundheitsdatenschutzrecht

28.03.2018
Ausgabe 4/2018
5 min. Lesedauer

Praxen und Kliniken sind zur Bewältigung ihres Datenalltags in der Regel auf externen Sachverstand angewiesen. So beauftragen sie externe Dienstleister etwa zur Wartung ihrer IT-Systeme oder Vernichtung von Patientenakten bzw. Daten. Gerade im Rahmen der Zusammenarbeit mit externen Unternehmen, die Zugriff auf die Patientendaten erhalten, müssen die Ärzte ein besonderes Augenmerk auf die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht, die strafrechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit sowie die Vorgaben aus dem Datenschutzrecht legen.

Haftungsrecht

28.03.2018
Ausgabe 4/2018
3 min. Lesedauer

Ist dem mit einer postoperativen MRT-Befundung betrauten Radiologen das genaue Operationsverfahren nicht bekannt, hat er sich im Zweifel bei dem operierenden Krankenhaus zu erkundigen. Dies zumindest dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich hieraus Rückschlüsse für die Befundung ziehen lassen (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Urteil vom 29.08.2017, Az. 4 U 401/17).

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Vertragsarztrecht

28.03.2018
Ausgabe 4/2018
3 min. Lesedauer

Eine Fahrtstrecke von zehn Kilometern zwischen der Praxis einer Unfallchirurgin und einer radiologischen Gemeinschaftspraxis ist für den Patienten zumutbar, wenn die öffentlichen Fahrverbindungen ausreichend sind. Daher hat eine radiologische Klinik an demselben Ort wie die Unfallchirurgin keinen Anspruch auf eine entsprechende Ermächtigungserweiterung (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.09.2017, Az. L 24 KA 54/16).

Schweigepflicht

28.03.2018
Ausgabe 4/2018
2 min. Lesedauer

Nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) machen Sie sich als Arzt (und Berufsgeheimnisträger) strafbar, wenn Sie geschützte Informationen weitergeben, die Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit erlangen. Doch eine Änderung des § 203 StGB – seit dem 09.11.2017 in Kraft – mindert die strafrechtlichen Risiken, wenn Sie externe Dienstleister für Hilfstätigkeiten (z. B. IT-Dienstleistungen) einbinden, die mit dem Zugang zu sensiblen Daten verbunden sind.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.