GesundheitsdatenschutzrechtOutsourcing an externe Dienstleister: Das gilt nach DS-GVO und StGB und das ist zu tun
Praxen und Kliniken sind zur Bewältigung ihres Datenalltags in der Regel auf externen Sachverstand angewiesen. So beauftragen sie externe Dienstleister etwa zur Wartung ihrer IT-Systeme oder Vernichtung von Patientenakten bzw. Daten. Gerade im Rahmen der Zusammenarbeit mit externen Unternehmen, die Zugriff auf die Patientendaten erhalten, müssen die Ärzte ein besonderes Augenmerk auf die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht, die strafrechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit sowie die Vorgaben aus dem Datenschutzrecht legen.