GesundheitsdatenschutzrechtHaben Sie schon einen Datenschutzbeauftragten?
Schon im Vorfeld macht sie kräftig Wirbel: die am 25.05.2018 in Kraft tretende europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie wird ergänzt durch ein parallel geltendes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wobei die DS-GVO Vorrang genießt. Für viele Arztpraxen stellt sich die Frage, ob nach den gesetzlichen Vorschriften ein interner oder externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.