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Ausgabe 3/2018

Praxistipp

28.02.2018
Ausgabe 3/2018
2 min. Lesedauer

Für Radiologen spielt der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten eine essenzielle Rolle. Das Gebot der Schweigepflicht und der Datenschutz garantieren Patienten ein hohes Maß an Vertraulichkeit. Mit der ab dem 25.05.2018 für die gesamte EU – also auch für Deutschland – geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Union ein gleich hohes Datenschutzniveau in ganz Europa herstellen. Das hat spürbare Auswirkungen auf den Praxisalltag. Hierzu folgende nützliche Links.

Betriebsprüfung

28.02.2018
Ausgabe 3/2018
5 min. Lesedauer

Bereits seit dem 01.01.2015 ist ein Schreiben der Finanzverwaltung zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung/Digital (GoBD) in Kraft. Doch dieses tritt nun erst langsam in den Fokus der Praxis. Vermehrt liest und hört man nun von den Risiken, die mit einer zu entspannten Haltung gegenüber den Anforderungen der GoBD einhergehen. Deshalb sollten Praxisinhaber dringend ihre Steuerberater auf die folgenden Fragen ansprechen.

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Vertragsarztrecht

28.02.2018
Ausgabe 3/2018
4 min. Lesedauer

Ermächtigte Krankenhausärzte übernehmen nicht nur in vielen – zumeist ländlichen – Gebieten wichtige Aufgaben in der Versorgung von GKV-Versicherten. Sie spielen häufig auch bei der Vernetzung von ambulantem und stationärem Sektor eine große Rolle. Hier wird es kompliziert, denn in der Ermächtigungsambulanz gelten die Vorgaben des Vertragsarztrechts. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arzt die Ermächtigung als Nebentätigkeit oder als Dienstaufgabe auf Weisung des Krankenhausträgers ausübt.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.

Aufklärung

28.02.2018
Ausgabe 3/2018
2 min. Lesedauer

MRT-Schichtaufnahmen, die (auch) intime Körperstellen zeigten, sind rechtmäßig, soweit sie medizinisch notwendig sind und zweckentsprechend verwendet werden. Der Patient muss von dem Arzt vor der Fertigung von MRT-Aufnahmen auch nicht über mögliche Verletzungen von Schamgefühl und ästhetischem Empfinden aufgeklärt werden. Dass der Patient auf den Aufnahmen nackt erscheint, ist ja gerade Sinn und Zweck solcher Aufnahmen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.09.2017, Az. 20 U 41/16).