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G-BA-Richtlinie

Indikationsliste für PET/CT bei malignen Lymphomen erweitert

01.06.2018Ausgabe 6/20181min. Lesedauer

Die Positronenemissionstomographie (PET)/Computertomographie (CT) kann künftig in der vertragsärztlichen Versorgung (und im Krankenhaus) zur Unterstützung von Therapieentscheidungen bei bestimmten malignen Lymphomen eingesetzt werden. Die Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem Beschluss vom 17.05.2018 insofern erweitert worden.

Untersuchungen bei bestimmten malignen Lymphomen

Die Indikationen für die Untersuchungsverfahren PET/CT sind bei bestimmten malignen Lymphomen erweitert worden um den

  • Einsatz zum Interim-Staging (Stadienzuordnung nach Vorbehandlung) bei fortgeschrittenen Hodgkin-Lymphomen und
  • Einsatz bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen.

Inkrafttreten

Der Beschluss des G-BA wird jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt bei Nichtbeanstandung am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend muss der Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Aufnahme entsprechender Abrechnungspositionen im EBM entscheiden.

Weiterführende Hinweise

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