G-BA-RichtlinieIndikationsliste für PET/CT bei malignen Lymphomen erweitert
Die Positronenemissionstomographie (PET)/Computertomographie (CT) kann künftig in der vertragsärztlichen Versorgung (und im Krankenhaus) zur Unterstützung von Therapieentscheidungen bei bestimmten malignen Lymphomen eingesetzt werden. Die Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem Beschluss vom 17.05.2018 insofern erweitert worden.
Untersuchungen bei bestimmten malignen Lymphomen
Die Indikationen für die Untersuchungsverfahren PET/CT sind bei bestimmten malignen Lymphomen erweitert worden um den
- Einsatz zum Interim-Staging (Stadienzuordnung nach Vorbehandlung) bei fortgeschrittenen Hodgkin-Lymphomen und
- Einsatz bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen.
Inkrafttreten
Der Beschluss des G-BA wird jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt bei Nichtbeanstandung am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend muss der Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Aufnahme entsprechender Abrechnungspositionen im EBM entscheiden.
- Richtlinie PET/CT zum Interim-Staging bei fortgeschrittenen Hodgkin-Lymphomen
- „Indikationsliste für PET/CT erweitert“ in RWF Nr. 4/2017
- „Bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ist PET/CT jetzt Kassenleistung“ in RWF Nr. 7/2017
- „Die Qualitätssicherungsvereinbarung PET und PET/CT ist zum 01.10.2017 angepasst worden“ in RWF Nr. 12/2017
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