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Ausgabe 7/2018

Gesundheitsdatenschutzrecht

29.06.2018
Ausgabe 7/2018
5 min. Lesedauer

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn ein Patient verlangt, dass die von Ihnen erhobenen, personenbezogenen Daten gelöscht werden, da die Behandlung beendet ist und damit der Verarbeitungszweck nicht mehr besteht oder wenn er der weiteren Datenverarbeitung widerspricht? Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) trifft dazu differenzierte Vorgaben. Die Einzelheiten regeln Art. 12, 13, 17 und 18 DS-GVO.

Interview

29.06.2018
Ausgabe 7/2018
6 min. Lesedauer

Im Februar 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil zum Geschäftsmodell des Online-Bewertungsportals jameda bundesweites Aufsehen erregt: Zwar wird nicht die Plattform an sich infrage gestellt. Die Richter bestehen aber auf Nachbesserungen. Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda, erläutert im Gespräch mit Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, warum die Veröffentlichung von Kritik durch Patienten den Ärzten eher nützt als schadet.

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Steuerung im Krankenhaus

29.06.2018
Ausgabe 7/2018
6 min. Lesedauer

Erlöse und Kosten sind 2 Seiten derselben Medaille. Genauso wie Sie als Chefarzt Kenntnisse über die Mechanismen der Erlösverteilung haben sollten (RWF Nr. 6/2018, RWF Nr. 5/2018), benötigen Sie auch einen Einblick in die innerbetriebliche Kostenverteilung Ihres Krankenhauses. Nur so können Sie die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Abteilung transparent nachvollziehen sowie die medizinischen und ökonomischen Aspekte Ihrer Entscheidungen als Chefarzt ausgewogen berücksichtigen.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.