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Ausgabe 11/2018

Gesundheitsdatenschutz

29.10.2018
Ausgabe 11/2018
4 min. Lesedauer

In den Monaten seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Erfahrungen im Umgang mit den Neuregelungen gewonnen worden. In vielerlei Hinsicht war unklar, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben zu interpretieren und in der Praxis umzusetzen sind. Damit einher ging die Sorge vor Abmahnwellen. Zeit für ein erstes Zwischenfazit und einen Ausblick auf die kommenden Monate.

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Leserforum

29.10.2018
Ausgabe 11/2018
2 min. Lesedauer

Frage | „Entspricht bei computertomographischen und kernspintomographischen Untersuchungen des Schädels die Steigerung des Faktors auf 2,5 den GOÄ-Richtlinien, wenn folgende Begründungen angegeben werden: 1. Native Schädel-CT-Untersuchung - „Notfalluntersuchung, besondere Dringlichkeit, erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand, Spiral-Technik", 2. Kernspintomographie des Schädels - „Erhöhter Zeit- und Personalaufwand, subtile Therapiekontrolle (Vergleich mit gesamten Voruntersuchungen)?"

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.

Leserforum

29.10.2018
Ausgabe 11/2018
2 min. Lesedauer

Frage | Ich betreibe die radiologische Betreuung einer Klinik durch eine angeschlossene Praxis. Kann ich in dieser Konstellation die Nr. 5377 GOÄ für MPR der CT-Rohdaten abrechnen, also sagittale und coronare Rekonstruktionen, REKO in 3 Dimensionen? Die Geschäftsführung der kooperierenden Klinik ist der Meinung, dass Nr. 5377 GOÄ nur für 3D-Rekonstruktionen (Gefäßdarstellungen o. Ä.) anzusetzen ist. Was ist korrekt?“