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Ausgabe 1/2023

EBM 2023Änderungen bei der Abrechnung von TSVG-Fällen mit positiven Folgen für Radiologen

02.01.2023
Ausgabe 1/2023
3 min. Lesedauer

Zum 01.01.2023 sind einige auch für Radiologen relevante Änderungen bei der Abrechnung von Fällen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Im Gegensatz zu anderen Facharztgruppen, die durch den Wegfall der sogenannten Neupatientenregelung Honorareinbußen zu erwarten haben, dürften die Radiologen von den Änderungen eher profitieren.

VertragsrechtAnstellungsverträge – was geregelt und worauf geachtet werden sollte (Teil 2)

02.01.2023
Ausgabe 1/2023
7 min. Lesedauer

Ob zu Beginn des beruflichen Wirkens oder im Wege der Abgabe bzw. Regelung der Nachfolge der eigenen Praxis – fast alle Radiologinnen und Radiologen schließen während ihrer ärztlichen Laufbahn einen Anstellungsvertrag ab. Auf welche wesentlichen vertraglichen Klauseln sollte geachtet werden? Im ersten Teil dieses Beitrags ging es um allgemeine Überlegungen, Vorbemerkungen, Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeit und Urlaub. In diesem zweiten Teil werden die Aspekte Nebentätigkeit, Vergütung, Wettbewerbsverbote, Laufzeiten und Bedingungen in Anstellungsverträgen behandelt.

ArbeitsrechtElektronische AU-Bescheinigung: Was sich für Arbeitgeber zum 01.01.2023 geändert hat

02.01.2023
Ausgabe 1/2023
3 min. Lesedauer

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, also ggf. auch ärztliches sowie nichtärztliches Personal in der Radiologie, sind durch die am 01.01.2023 in Kraft getretene Regelung des § 5a Abs. 1 a Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen. Damit verbunden ist das neue Verfahren der elektronischen AU-Bescheinigung. Was bedeutet das für die Praxis?

Interview„Mit dem mobilen CT beim Oktoberfest konnten wir den Rettungsdienst entlasten!“

02.01.2023
Ausgabe 1/2023
4 min. Lesedauer

Ein mobiles CT auf einem Volksfest. Das hat es weltweit bisher nicht gegeben, auch nicht beim Münchner Oktoberfest. Doch nach der zweijährigen Coronapause wurde im vergangenen Jahr einiges anders. So entschied die Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes München und München-Land zusammen mit der Stadtspitze, ein mobiles CT auf dem Oktoberfest einzusetzen. Dr. med. Wilhelm H. Flatz, Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Radiologie des Klinikums der Universität München, betreute das Projekt. Ursula Katthöfer () fragte ihn, ob mobile CTs bei Volksfesten Zukunft haben.