EBM 2023Änderungen bei der Abrechnung von TSVG-Fällen mit positiven Folgen für Radiologen
Zum 01.01.2023 sind einige auch für Radiologen relevante Änderungen bei der Abrechnung von Fällen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Im Gegensatz zu anderen Facharztgruppen, die durch den Wegfall der sogenannten Neupatientenregelung Honorareinbußen zu erwarten haben, dürften die Radiologen von den Änderungen eher profitieren.