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Ausgabe 4/2023

Interview

29.03.2023
Ausgabe 4/2023
6 min. Lesedauer

Für eine Studie baten britische Wissenschaftler 26 Radiologen, die ihre Facharztprüfungen des Royal College of Radiologists in London kürzlich bestanden hatten, in einem Test-Examen gegen Künstliche Intelligenz (KI) anzutreten. Das Ergebnis: Die Radiologen waren zwar besser als die KI, aber der Abstand der KI war nur noch gering. Eine Spielerei? Prof. Dr. Stephan Schmitz, Facharzt für Radiologie in einer BAG in Aschaffenburg und Mitglied der Radiologie Initiative Bayern, hat sich mit der Studie und der Rolle von KI innerhalb der Radiologie auseinandergesetzt. Er ordnet das Probeexamen im Gespräch mit Ursula Katthöfer () ein und wirft einen Blick auf die Zukunft der Radiologie.

Digitalisierung

29.03.2023
Ausgabe 4/2023
1 min. Lesedauer

In der ambulanten Versorgung sind inzwischen fast 80 Prozent der Ärztinnen und Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet, im stationären Bereich hingegen sind es lediglich rund 40 Prozent. Über alle Versorgungsbereiche hinweg liegt der Ausstattungsgrad im März 2023 in Deutschland bei 56 Prozent, wie die Bundesärztekammer (BÄK) berichtet (s. iww.de/s7765).

Angiografie

29.03.2023
Ausgabe 4/2023
3 min. Lesedauer

Bei der Abrechnung von Angiografien werden Kontrastmitteleinbringungen in Verbindung mit den Höchstwertleistungen (z. B. Nrn. 5302, 5305, 5308, 5310 und 5312 GOÄ) hin und wieder falsch berechnet. Offenbar verleitet der jeweilige Leistungstext „… weitere Serien ... insgesamt“ dazu, die Kontrastmittelapplikation in Verbindung mit den für die Aufnahmeserien geltenden Abrechnungsbeschränkungen ebenfalls nur einmal anzusetzen. Doch bei der intraarteriellen Einbringung von Kontrastmittel (KM) nach Nr. 350 GOÄ ist sehr wohl eine mehrfache Abrechnung möglich.

Vertragsrecht

29.03.2023
Ausgabe 4/2023
4 min. Lesedauer

Im Teil 1 dieses Beitrags zur Vertragsgestaltung bei der Zusammenarbeit zwischen Radiologen und niedergelassenen Kollegen anderer ärztlicher Fachgebiete oder zwischen Radiologen und stationären Leistungserbringern ging es um regulatorische Rahmenbedin- gungen sowie grundsätzliche und datenschutzrechtliche Aspekte. In diesem Teil 2 wird speziell auf Vergütungs- und Haftungsfragen bei derartigen Verträgen eingegangen.