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Ausgabe 8/2023

Interview

31.07.2023
Ausgabe 8/2023
5 min. Lesedauer

Die Neonatologie des Universitätsklinikums Bonn (UKB) setzt ein mobiles MRT zur Diagnostik bei Früh- und Neugeborenen ein. Das Gerät ist an einer deutschen Klinik bisher einmalig. Sein Einsatz geht auf Prof. Dr. Hemmen Sabir zurück, Oberarzt der Abteilung Neonatologie und pädiatrische Intensivstation sowie Leiter der Experimentellen Neonatologie des UKB. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn nach seinen Erfahrungen mit dem mobilen MRT.

Haftungsrecht

31.07.2023
Ausgabe 8/2023
4 min. Lesedauer

Ein Radiologe hat eine Patientin verklagt, nachdem sie auf eine metallische Orthese an ihrem Bein nicht hingewiesen hatte und eine Notabschaltung des MRT vorgenommen wurde. Die Haftungsklage des Radiologen wurde abgewiesen. Warum die Richter so entschieden und was Radiologen aus dem Urteil für die Aufklärung in ihrer Praxis ableiten können, zeigt der folgende Beitrag (Urteil des Oberlandesgerichts [OLG] Nürnberg vom 15.02.2023, Az. 4 U 20/22).

Strahlenschutzrecht

31.07.2023
Ausgabe 8/2023
5 min. Lesedauer

Verstößt ein Strahlenschutzverantwortlicher (z. B. im Bereich der Radiologie) über einen langen Zeitraum gegen die Strahlenschutzbestimmungen, so kann dieses Verhalten Bedenken gegen dessen Zuverlässigkeit begründen. Dies wiederum kann die Untersagung des Betriebs der Röntgeneinrichtungen durch die zuständigen Behörden rechtfertigen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht [VG] vom 14.02.2023, Az. 6 B 3/23).

Wirtschaftlichkeit

31.07.2023
Ausgabe 8/2023
4 min. Lesedauer

Wegen des Kostendrucks hinsichtlich medizinischer Behandlungen kommen verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente zur Anwendung. Diese können zu einer Verbesserung der Effizienz und der Effektivität der Praxisabläufe beitragen. Ein Fokus liegt dabei auf der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen. Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Radiologiepraxen sind – wenn überhaupt – meist von der Vollkostenrechnung geprägt. Es wird jedoch oft übersehen, dass die herkömmliche Vollkostenrechnung mit Mängeln behaftet sein kann. Möglicherweise ist die Teilkostenrechnung ein geeignetes Kostenrechnungssystem für gößere Radiologiepraxen.