Aktuelle GesetzgebungFolgen der Strahlenschutzverordnung (Teil 2): Dosismanagement nach neuem Recht
Zum Ablauf des letzten Jahres sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft getreten. StrlSchG und StrlSchV setzen die Euratom-Richtlinie 2013/59 in nationales Recht um und bilden das neue rechtliche Fundament des Strahlenschutzrechts in Deutschland. Die Röntgenverordnung (RöV) und die alte Strahlenschutzverordnung sind damit seit dem 31.12.2018 Rechtsgeschichte. In diesem zweiten Beitragsteil stehen die Folgen für das Dosismanagement im Fokus.