Aktuelle GesetzgebungDer Medizinphysik-Experte bei radiologischen Verfahren nach dem neuen Strahlenschutzrecht
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), beide seit dem 31.12.2018 in Kraft und neue rechtliche Grundlage des nationalen Strahlenschutzrechts, haben die Rolle des Medizinphysik-Experten ausgeweitet. Bislang kam dem Medizinphysik-Experten im Wesentlichen nur im Rahmen der Strahlen- und Röntgentherapie sowie bei nuklearmedizinischen Untersuchungen Bedeutung zu.