PrivatliquidationCT und Kontrastmittelgabe: In welchen Fällen ist Nr. 5376 GOÄ berechnungsfähig?
FRAGE | Wir fragen uns, wie die Nr. 5376 GOÄ korrekt angesetzt wird? Folgende Konstellationen treten bei uns beispielsweise auf: 1. CT Gehirnschädel nativ und Kontrastmittelgabe intravenös (KM i. v.). Dies rechnen wir mit den Nrn. 346, 5370 und 5377 GOÄ ab. 2. CT Thorax mit KM i. v. und CT Hals (nur 1x KM-Gabe). Dies rechnen wird mit den Nrn. 346, 5369 und 5377 GOÄ ab. Kann in den Beispielen der Zuschlag nach Nr. 5376 GOÄ abgerechnet werden oder bedarf dies einer Konstellation, in der schon in der ersten Serie ein KM verabreicht wurde und dann in der nächsten Serie noch eine weitere KM-Gabe erfolgte?