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Ausgabe 12/2019

Privatliquidation

29.11.2019
Ausgabe 12/2019
2 min. Lesedauer

FRAGE | Wir fragen uns, wie die Nr. 5376 GOÄ korrekt angesetzt wird? Folgende Konstellationen treten bei uns beispielsweise auf: 1. CT Gehirnschädel nativ und Kontrastmittelgabe intravenös (KM i. v.). Dies rechnen wir mit den Nrn. 346, 5370 und 5377 GOÄ ab. 2. CT Thorax mit KM i. v. und CT Hals (nur 1x KM-Gabe). Dies rechnen wird mit den Nrn. 346, 5369 und 5377 GOÄ ab. Kann in den Beispielen der Zuschlag nach Nr. 5376 GOÄ abgerechnet werden oder bedarf dies einer Konstellation, in der schon in der ersten Serie ein KM verabreicht wurde und dann in der nächsten Serie noch eine weitere KM-Gabe erfolgte?

Kommentar

29.11.2019
Ausgabe 12/2019
3 min. Lesedauer

Zum 01.01.2020 tritt die 5. Änderungsverordnung zur GOÄ in Kraft. Sie betrifft allerdings nur Leistungen im Zusammenhang mit der Leichenschau. Eine völlig neue GOÄ auf Grundlage des seit Jahren mit viel Aufwand von privater Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und Bundesärztekammer (BÄK) – und auch von Fachverbänden – entwickelten Entwurfs der „GOÄneu“ ist nun aber auch offiziell in weite Ferne gerückt.

Leistungsrecht

29.11.2019
Ausgabe 12/2019
5 min. Lesedauer

Für Fachärzte für Strahlentherapie, die in größeren Berufsausübungsgemeinschaften häufig mit Radiologen, Strahlentherapeuten und Nuklearmedizinern zusammenarbeiten, ist die Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) in der privaten Krankenversicherung (PKV) in bestimmten Fällen problematisch. Während die meisten privaten Krankenversicherungen eine Abrechnung grundsätzlich akzeptieren, ist dies bei einer Versicherung aus Niedersachsen mit Hauptsitz in Lüneburg bislang nicht der Fall.

DS-GVO

29.11.2019
Ausgabe 12/2019
5 min. Lesedauer

Das Thema Datenschutz beschäftigt Radiologen nicht erst seit der jüngsten Berichterstattung über Datenlecks in Zusammenhang mit radiologischen Bilddaten oder dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018, die zunächst eher für Verunsicherung gesorgt hatte als diese zu beseitigen. Der Beitrag strukturiert das Thema Datenschutz, zeigt sinnvolle Wege zu einem höheren Datenschutz-Niveau und beleuchtet konkret, welche Maßnahmen die Teilnehmer der genehmigten Teleradiologie ergreifen sollten.

Interview

29.11.2019
Ausgabe 12/2019
5 min. Lesedauer

Die Radiologie hat in den letzten Jahren große Veränderungen erfahren. Entscheidungen können zunehmend evidenzbasiert und automatisiert getroffen werden. Radiologen erhalten validere Ergebnisse in kürzerer Zeit. Diana Runge M.A., „Ressourcen Detektiv“ und Chefarzt Coach (dianarunge.de), sprach mit Prof. Dr. Stefan Schönberg, Direktor des Instituts für Klinische Radiologie und Nuklearmedizin des Universitätsklinikums Mannheim, über Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung in der Radiologie. Prof. Schönberg ist ehemaliger Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) (2017-2019) sowie wissenschaftlicher Beirat u. a. von Online-Diensten wie z. B. smart-radiology.com.