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Ausgabe 3/2019

Strahlenschutzrecht

01.03.2019
Ausgabe 3/2019
3 min. Lesedauer

Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) haben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen für das Strahlenschutzregister ergeben. Beschäftigte, die in ihrem Beruf erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, werden in Zukunft noch besser geschützt. Künftig erhalten alle Betroffenen eine Strahlenschutzregisternummer, die auch bei Arbeitsplatz- oder Namenswechsel unverändert bleibt. Betroffen sind auch Beschäftigte in der Medizin.

Arbeitsrecht

01.03.2019
Ausgabe 3/2019
3 min. Lesedauer

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bestimmte Anforderungen an die Schriftform eines Arbeitsvertrags erfüllen, wenn es um ein befristetes Arbeitsverhältnis geht. Dazu gehört der Zugang der unterzeichneten Befristungsregelung beim Arbeitnehmer – im vorliegenden Fall ein Radiologe – vor Vertragsbeginn. Diese Schriftform ist nicht schon dann gewahrt, wenn eine einheitliche Vertragsurkunde von beiden Parteien vor Vertragsbeginn unterzeichnet worden ist (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 25.10.2017, Az. 7 AZR 632/15).

Interview

30.01.2019
Ausgabe 4/2019
3 min. Lesedauer

Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

Leserforum

01.03.2019
Ausgabe 3/2019
2 min. Lesedauer

FRAGE | Die GOÄ schreibt zur Nr. 5371: CT des Halses „und/oder“ Thorax. Es stellt sich die Frage, ob dabei ein erhöhter Steigerungsfaktor möglich ist? Denn im Rahmen der Untersuchung müssen die Arme zwischendurch umgelagert werden und zweimal muss Kontrastmittel injiziert werden („Split-Bolus“), d. h., es entsteht doppelte Arbeit am Gerät sowie beim Diktat.

Weiterbildung

01.03.2019
Ausgabe 3/2019
2 min. Lesedauer

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat am 15.11.2018 einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Er hat damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung gegeben. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage künftig die Weiterbildung stattfinden soll.

Leserforum

01.03.2019
Ausgabe 3/2019
4 min. Lesedauer

Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland steigt seit Jahren und damit auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Ein Leser fragt: „Hat der ärztliche Leiter eines MVZ, der bei der MVZ-GmbH angestellt ist, Zugriff auf die Bareinnahmen in der Kasse des MVZ? Haftet der ärztliche Leiter gegenüber der MVZ-GmbH für den Kassenbestand?“ Die Antwort leitet sich aus der zugrundeliegenden Aufgabenverteilung innerhalb eines MVZ ab.

Ärztliche Dienstleistungs-GmbH

28.03.2018
Ausgabe 4/2019
5 min. Lesedauer

Die Beschäftigung von Honorarärzten in Krankenhäusern scheitert zunehmend daran, dass Honorarärzte durch die Einbindung in den Stationsbetrieb als sozialversicherungspflichtig gelten. Dennoch sind Krankenhäuser auf freie ärztliche Mitarbeit angewiesen. Als Gestaltungsmöglichkeit bleibt eine ärztliche Dienstleistungs-GmbH, die sich gegenüber dem Krankenhausträger verpflichtet, ärztliche Dienstleistungen zu erbringen.