StrahlenschutzrechtStrahlenschutzregisternummer gewinnt für Beschäftigte in der Medizin an Bedeutung
Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) haben sich ab dem 31.12.2018 wichtige Änderungen für das Strahlenschutzregister ergeben. Beschäftigte, die in ihrem Beruf erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, werden in Zukunft noch besser geschützt. Künftig erhalten alle Betroffenen eine Strahlenschutzregisternummer, die auch bei Arbeitsplatz- oder Namenswechsel unverändert bleibt. Betroffen sind auch Beschäftigte in der Medizin.