Früherkennung mittels CTDer schmale Grat zwischen Werberecht, Strahlenschutzgesetz und Strafrecht
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat das Angebot einer Vielzahl von Arztpraxen und Krankenhäusern für Früherkennungsuntersuchungen mittels Computertomografie (CT) scharf kritisiert und entsprechende Untersuchungen für rechtswidrig und irreführend erklärt. Dies ist jedoch nicht alles: Denn rechtswidrige Untersuchungen können erhebliche finanzielle, wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Es droht sogar der Verlust der Approbation – Grund genug für eine Übersicht über die aktuelle Rechtslage.