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Ausgabe 8/2019

Interview mit Prof. Dr. med. Jörn Sandstede

30.07.2019
Ausgabe 8/2019
5 min. Lesedauer

Die ambulante radiologische Versorgung befindet sich im Umbruch. Freiberufliche Praxen werden weniger, MVZ nehmen zu. Nicht nur Kliniken, sondern auch private Kapitalgesellschaften haben den Markt für sich entdeckt und investieren in MVZ. Wie wird sich die Zukunft des niedergelassenen Radiologen vor diesem Hintergrund gestalten? Eine Frage, mit der Prof. Dr. med. Jörn Sandstede, Facharzt für Radiologie in der Radiologischen Allianz Hamburg und stellvertretendes Mitglied der Vertreterversammlung der KV Hamburg, sich beschäftigt. Er sprach dazu mit Ursula Katthöfer (textwiese.com).

Datenschutz

30.07.2019
Ausgabe 8/2019
2 min. Lesedauer

Zum Schutz vor Diebstahl von Rezeptblöcken, Betäubungsmitteln oder der Telematikinfrastruktur (Connector oder stationäres/mobiles ehealth-Kartenterminal) kann ein Arzt auf eine Videoüberwachung zurückgreifen wollen. Die Streitfrage, ob eine solche Videoüberwachung zulässig ist, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Rahmen des alten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG a. F.) verneint – mit Folgen zur aktuellen Rechtslage nach dem BDSG n. F. (Urteil vom 27.03.2019, Az. 6 C 2.18).

Berufsrecht

30.07.2019
Ausgabe 8/2019
3 min. Lesedauer

Ist eine Berufspflichtverletzung eines Arztes bereits von einer Ärztekammer bestraft worden (hier: zeitweiliger Entzug der Approbation eines Radiologen), so kann nach einem Umzug des Arztes eine andere Ärztekammer diese Pflichtverletzung Jahre später nicht noch einmal berufsgerichtlich bestrafen. Daher ist das Verfahren vor dem Berufsgericht einzustellen (Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 10.01.2019, Az. 7 B 70004/17 Me).

Wirtschaftlichkeit

30.07.2019
Ausgabe 8/2019
5 min. Lesedauer

Die meisten Radiologen leben betriebswirtschaftlich streng genommen immer in der Vergangenheit. Selbst wenn im Juli bereits die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das II. Quartal des Jahres vorliegt, spiegelt diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen Stand der Praxis wider. Die Ursache liegt dabei hauptsächlich in der Systematik der Abrechnung.