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G-BAZweitmeinung vor planbarer Aortenaneurysma-OP künftig auch durch Radiologen möglich

03.02.2025Ausgabe 2/20251min. Lesedauer

Versicherte können vor planbaren Aortenaneurysma-Operationen künftig eine Zweitmeinung auch bei Radiologen einholen. Eine entsprechende Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.12.2024 beschlossen.

Radiologen, die als Zweitmeinende tätig werden wollen, benötigen hierzu eine spezielle Genehmigung ihrer KV. Nachzuweisen ist eine besondere Erfahrung im Zusammenhang mit endovaskulären Eingriffen, nämlich

  • Durchführung von mindestens 100 endovaskulären Interventionen und
  • mindestens 20 einschlägigen theoretischen Fortbildungseinheiten im Umfang von je 45 Minuten.

Für die ärztliche Zweitmeinung wird die radiologische Konsiliarpauschale abgerechnet. Daneben können – unter Angabe einer medizinischen Begründung – weitere notwendige Untersuchungen berechnet werden. Die Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie wird noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft. Sofern der Beschluss nicht beanstandet wird – wovon auszugehen ist –, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Weiterführender Hinweis
  • Details zu Genehmigung und Abrechnung bei der KBV online unter iww.de/s12284

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