PET-/CT-UntersuchungenIndikationsliste erweitert und QSV angepasst
Der G-BA hatte am 18.10.2018 die Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen um das initiale Staging bei Hodgkin-Lymphomen erweitert. Die Untersuchungen können nun eingesetzt werden. Die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) wurde zudem angepasst.
Die Erweiterung der Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen um das initiale Staging bei Hodgkin-Lymphomen ist am 17.01.2019 in Kraft getreten. Ab dem 01.04.2019 können die Untersuchungen auch bei dieser Indikation eingesetzt werden.
Die entsprechende QSV wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 angepasst. Für Ärzte, die bereits eine Genehmigung für PET- bzw. PET/CT-Leistungen haben, wurde dabei eine Übergangsregelung vereinbart. Sie erhalten eine Genehmigung für die neuen Indikationen, wenn sie diese innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der QSV – also bis zum 30.09.2019 – bei ihrer KV beantragen und die Erfüllung der Anforderungen nachweisen.
- Änderungen an der QSV online unter www.iww.de/s2556
- „PET/CT: Qualitätssicherungsvereinbarung angepasst“ in RWF Nr. 02/2019
- „Weitere Indikationen für PET-/CT-Untersuchungen werden in den EBM aufgenommen“ in RWF Nr. 12/2018
- „Indikationsliste für PET/CT bei malignen Lymphomen erweitert“ in RWF Nr. 06/2018
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